Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


MEDIEN/437: Facebook und WhatsApp entflechten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Mai 2017

Facebook und WhatsApp entflechten!


Anlässlich der Medienberichte über die Verhängung eines Millionen-Bußgeldes gegen Facebook wegen der WhatsApp-Übernahme erklären Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik und Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die EU-Kommission versucht jetzt Schadensbegrenzung. Doch im Fusionsfall von WhatsApp und Facebook war sie schlicht naiv. Sie hat auf unverbindliche Zusagen von Facebook vertraut. Nun wird offensichtlich, worum es Facebook bei der Fusion die ganze Zeit ging: Um die Zusammenführung von Nutzerdaten. Die Kommission hat völlig unterschätzt, welche Marktmacht daraus erwächst und welche negativen Konsequenzen die Fusion für die Verbraucher hat.

Direkt nach der Fusion hat Facebook per AGB-Änderung die Rechte seiner Nutzerinnen und Nutzer weiter abgeschwächt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt bei den AGB von Facebook und WhatsApp: Friss oder stirb. Sie haben kaum Wechselmöglichkeiten, und das hat Facebook gnadenlos ausgenutzt. Dabei zeigt das Nutzerverhalten: Gerade hier wollten viele Menschen ungern ihre persönliche Daten preisgeben.

Dass die Kommission jetzt bei der so kritischen Zusammenführung immenser Datenbestände aufwacht, ist überfällig. In Zeiten von Big Data äußert sich Marktmacht immer stärker als Informationsmacht weniger Internetkonzerne - auf Kosten von Wettbewerb und Datenschutz. Doch Geldbußen helfen hier nur kurzfristig. Die richtige Konsequenz der Täuschung von Facebook im Fusionsverfahren wäre Entflechtung, also die Trennung von beiden Diensten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Mai 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang