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RECHT/718: Bundeskinderschutzgesetz - Bestenfalls gemischte Bilanz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juni 2013

Bundeskinderschutzgesetz: Bestenfalls gemischte Bilanz



Zur heute von Ministerin Schröder vorgestellten 500-Tage-Bilanz des Bundeskinderschutzgesetzes erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Bilanz des Bundeskinderschutzgesetzes ist bestenfalls gemischt. Trotz einiger wichtiger Weichenstellungen bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Die für einen effektiven Kinderschutz und das System der Frühen Hilfen wesentliche Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe funktioniert in vielen Städten und Kommunen weiterhin nicht. Hier rächt sich der Webfehler im Bundeskinderschutzgesetz, das für diese Kooperation keine verbindliche Regelung vorsieht.

Wenn Ministerin Schröder das Gesetz als Erfolg gemeinsamer Anstrengungen zwischen Bund und Ländern verbucht, unterschlägt sie, dass letztlich die rot-grünen Bundesländer für eine solide Anschubfinanzierung gesorgt haben. Problematisch bleibt die Kostenseite des Gesetzes aber allemal. Die dauerhafte Finanzierung des Bundesprogramms für Familienhebammen ist unklar. Auch andere im Gesetz verankerte wichtige Regelungen, wie die Vernetzungsarbeit vor Ort, sind nicht hinreichend finanziert. Kinderschutz gelingt jedoch nicht zum Nulltarif.

Die Bundesregierung muss endlich umsetzbare Vorschläge machen, wie Städte und Gemeinden die zusätzlichen Aufgaben im Kinderschutz bewältigen sollen. Ein erster Schritt wäre, gemeinsam mit den Bundesländern, die Programme für die Frühen Hilfen und Familienhebammen auszubauen und solide zu finanzieren. Zudem müssen die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Jugendhilfe gestärkt werden. Sie brauchen ein eigenständiges Recht auf Beratung und Hilfe. Außerdem sollte die bereits bestehenden ombudschaftlichen Strukturen unterstützt und perspektivisch flächendeckend ausgebaut werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2013, Nr. 0436/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013