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RECHT/723: Whistleblower schützen, nicht kriminalisieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Juli 2013

Whistleblower schützen, nicht kriminalisieren



Anlässlich des Schuldspruchs für den Wikileaks-Informanten Bradley Manning erklärt Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik:

Der Schuldspruch für Bradley Manning zeigt, dass wir dringend einen besseren Schutz für Whistleblower brauchen. Die Aufdeckung von Missständen in Unternehmen und Institutionen liegt im öffentlichen Interesse. Whistleblower gehören nicht an den Pranger. Ihr Mut bedarf der Anerkennung. Sie selbst verdienen den Schutz der Gesellschaft. Das gilt weltweit und natürlich auch für Deutschland.

Transparenz und Meinungsfreiheit sind Grundpfeiler von Demokratie. Sicherheit ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht gegen demokratische Grundwerte, wie den Schutz der Freiheit, ausgespielt werden.

Auch in Deutschland brauchen wir eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern. Hierzu haben wir einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen Gesetzentwurf hat die schwarz-gelbe Regierung abgelehnt. Sie ist vier Jahre untätig geblieben. Das sind vier verlorene Jahre.

Der Fall einer deutschen Whistleblowerin belegt den Regelungsbedarf bei uns: Kündigt ein Arbeitgeber seine Angestellten, wenn diese Missstände aufdecken, verstößt das gegen die Meinungsfreiheit - das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Juli 2013, Nr. 0586/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2013