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RECHT/728: 60 Jahre Menschenrechtskonvention - 60 Jahre Herrschaft des Rechts


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. September 2013

60 Jahre Menschenrechtskonvention - 60 Jahre Herrschaft des Rechts



Am 3. September 1953 trat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft. Dazu erklären Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik, und Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

60 Jahre EMRK sind gleichbedeutend mit 60 Jahren europäischem Menschenrechtsschutz auf höchstem Niveau. Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wirkt die EMRK wie ein schützendes Dach. Sie gibt den Menschen in Europa Rechtssicherheit und eine Möglichkeit zur Beschwerde. Sie verpflichtet aber auch die Mitgliedstaaten, niemals das gemeinsame europäische Wertefundament aus Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verlassen.

Gerade weil der europäische Menschenrechtsschutz für viele Menschen so wichtig ist, wird er von einigen Regierungen kritisch beäugt. Deutschland muss daher gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten aktiv nach Lösungen suchen, die den EGMR und das Recht der Individualbeschwerde stärken. Zugleich muss der EGMR in die Lage versetzt werden, einerseits alle Verfahren rasch zu bearbeiten und andererseits seine qualitativ herausragende Arbeit beizubehalten.

Deutschland muss dabei mit gutem Beispiel voran gehen. Die Bundesrepublik hat die juristische, aber auch die ethische Pflicht, Urteile des EGMR unmittelbar umzusetzen. Dies gilt ganz aktuell zum Beispiel für die Entscheidungen des Gerichtshofs zu Whistleblowing, zum Sorgerecht für ledige Väter, zu einer Stärkung der Rechtsstellung leiblicher Väter und zur Sicherungsverwahrung. Verzögerungen und Missachtungen schaden dem Gerichtshof und verletzen die Rechte der Opfer ein weiteres Mal. Durch konsequentes Handeln erarbeitet man sich auch die Autorität, um Länder wie die Türkei oder Russland zu ermahnen, die Rechtsprechung des EGMR ernst zu nehmen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. September 2013, Nr. 0661/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2013