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RECHT/777: BKA-Gesetz - Weitere Niederlage für die Große Koalition vor Bundesverfassungsgericht


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. April 2016

BKA-Gesetz: Weitere Niederlage für die Große Koalition vor Bundesverfassungsgericht


Zur heutigen Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erklären Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Hans-Christian Ströbele als Kläger gegen das Gesetz:

Selten wurde ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wie jetzt das BKA-Gesetz. Das Gesetz ist in weiten Teilen unverhältnismäßig und intransparent. Es ist eine weitere herbe Niederlage für die Regierungskoalition vor Gericht. Diese hatte 2008 vor der Verabschiedung des Gesetzes alle fachlichen und rechtlichen Bedenken in den Wind geschlagen.

Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern oder die oftmals fehlende richterliche Kontrolle - es gibt praktisch keinen Bereich, den das Gericht unbeanstandet gelassen hat. Das Urteil ist eine konsequente Fortsetzung und Zusammenführung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts. Indem das Urteil etwa die Bedeutung privater Rückzugsräume zum Schutz der Menschenwürde betont, wird die weitere Diskussion um die rechtliche Ausgestaltung dieses Bereichs angestoßen. Dem Gesetzgeber zeigt das Gericht noch weiteren Handlungsbedarf auf, zum Beispiel bezüglich rechtlicher Klarstellungen hinsichtlich des internationalen Datenaustauschs von personenbeziehbaren Daten. Die einengenden Vorgaben des Gerichts werden jenseits des BKA auch Konsequenzen haben müssen beim Datenaustausch der Geheimdienste, etwa des BND mit der NSA.

Besonders freuen wir uns über die Stärkung der Rolle der Bundesdatenschutzbeauftragten sowie über die hohen Maßstäbe, die an die digitale Kommunikations-Überwachung gelegt werden: Nach Auffassung des Gerichts bedarf es eines ebenso hohen Schutzes wie bei der Wohnraumüberwachung.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. April 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2016

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