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RECHT/792: Störerhaftung - Hängepartie geht weiter


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Februar 2017

Störerhaftung: Hängepartie geht weiter


Zur Debatte um die Störerhaftung erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Mit dem neuen Referentenentwurf geht das unselige Hin und Her um die "Störerhaftung" nun in eine neue Runde - während Anbieter von öffentlichem WLAN weiter im Regen stehen. Seit sechs Jahren will die Bundesregierung für Rechtssicherheit sorgen. Stattdessen legte sie einen unausgegorenen Vorschlag nach dem anderen vor, der jedes Mal völlig an den digitalen Realitäten vorbeiging und absehbar von den Gerichten wieder kassiert wurde.

Daran ändert auch der nächste Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium nichts: Die lange überfällige Befreiung bei Schadensersatz sowie Unterlassungs- und Gerichtskosten muss es erst einmal durch die Ressortabstimmung schaffen. Zudem geht die Ausweitung der Netzsperren wieder einmal in eine falsche Richtung.

Man darf beim absehbaren Widerstand der Union gespannt sein, ob der Entwurf nicht ebenso schnell wieder in der Schublade landet. Statt endlich für Rechtssicherheit zu sorgen, versuchen sich die Koalitionspartner nur gegenseitig die Verantwortung fürs fortgesetzte Scheitern zuzuschieben. Damit droht die Hängepartie sich noch bis nach den Bundestagswahlen zu ziehen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Februar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2017

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