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RECHT/801: Kollektiver Rechtsschutz - Mut zu echtem Verbraucherschutz fehlt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. April 2018

Kollektiver Rechtsschutz: EU fortschrittlicher als Bundesregierung, Mut zu echtem Verbraucherschutz fehlt


Anlässlich des Entwurfs der EU-Richtlinie vom 11.04.2018 zu neuen kollektiven Rechtschutzmöglichkeiten für Verbraucher erklärt Dr. Manuela Rottmann, Obfrau im Rechtsausschuss:

Wir begrüßen, dass die EU-Kommission die Bundesregierung in Sachen kollektiver Rechtsschutzmöglichkeiten zum Jagen trägt. Auch die EU macht deutlich: Damit Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich zu ihrem Recht kommen, ist die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente dringend notwendig. Viel zu oft ist es für den Einzelnen zu aufwendig und kompliziert, vor Gericht zu gehen. Daher sollten Betroffene auch gemeinsam vor Gericht ihre Rechte durchsetzen können. Das macht es nicht nur für den Einzelnen einfacher, sein Recht gegen große Konzerne durchzusetzen. Es entlastet die Gerichte und führt zu Rechtsklarheit statt zu einer Unmenge von Einzelurteilen.

Die EU-Kommission ist hierbei bereits wesentlich mutiger als die Bundesregierung, deren Vorschlag für eine Musterfeststellungsklage nur zu einem Feststellungsurteil führt. Geldforderungen müssen nach der Minimallösung der Großen Koalition immer noch individuell in einem weiteren Verfahren einklagt werden. Stattdessen will die EU-Kommission erreichen, dass das Gericht mit seinem Urteil auch direkt eine Rückzahlung an den einzelnen Verbraucher anordnen kann. Das wäre ein echter Fortschritt für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Tatsache, dass die Bundesregierung dieses Thema seit Jahren aussitzt und die Betroffenen gerade im Skandal um manipulierte Abgaswerte alleine gelassen hat, wirft allerdings die Frage auf, ob eine Klagebefugnis ausschließlich für Verbände, die Verbraucher vertreten, noch die richtige und ausreichende Antwort auf diese Schutzmängel für Deutschland ist.

Die Entscheidung, ob Betroffene ihre Schäden gemeinsam vor Gericht geltend machen können, darf nicht davon abhängen, ob ein Verband bereit und in der Lage ist, ein solches Verfahren mit dem entsprechenden Prozesskostenrisiko zu führen. Eine starke Zivilgesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Verbänden rechtliches Gehör finden und es durch Zusammenschluss halbwegs mit der Klageabwehrindustrie großer Konzerne aufnehmen können.

Kein Handwerker wird es verstehen, dass er sich als Besitzer eines manipulierten Fahrzeugs nicht auf das gleiche Urteil berufen kann, wie ein privater Käufer, weil er juristisch nicht als Verbraucher gilt.

Wer das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat wieder herstellen will, tut gut daran, in Deutschland weiter zu gehen als es die EU vorschlägt, und ein echtes Gruppenverfahren einzuführen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. April 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2018

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