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RECHT/820: Paragraf 219a endlich vollständig streichen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Oktober 2018

Paragraf 219a endlich vollständig streichen


Anlässlich der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gießen wegen der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen sogenannter unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Nach der erneuten Verurteilung von Kristina Hänel muss sich Katharina Barley fragen lassen, worauf sie eigentlich noch wartet. Es reicht nicht, monatelang eine Lösung anzukündigen. Paragraph 219a muss raus aus dem StGB - und zwar so schnell wie möglich. Wenn selbst das Gericht die Verfassungsmäßigkeit des Urteils anzweifelt, aber zu verstehen gibt, dass ihm die Hände gebunden seien und der Gesetzgeber hier gefragt ist, dann zeigt das einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf auf.

Am vergangenen Mittwoch wurde die Beratung zu unserem grünen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Rechtsausschuss erneut vertagt. Das erinnert bedauerlicherweise an das undemokratische und zermürbende Gebaren der Großen Koalition aus der vergangenen Wahlperiode, als Woche für Woche die Entscheidung zur Einführung der Ehe für Alle vertagt wurde.

Es wird Zeit, dass die Große Koalition ihren für den Herbst angekündigten Gesetzentwurf endlich vorlegt, statt sich wöchentlich vor einer Entscheidung zu drücken. Wenn die Differenzen in der Koalition nicht ausgeräumt werden können, dann sollte die SPD darauf drängen, eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang herbeizuführen. Wir sind uns sehr sicher, dass dies eine deutliche Mehrheit für unseren Gesetzentwurf hervorbringen würde.

Weder den Ärztinnen und Ärzten noch den Frauen ist geholfen, wenn man so wichtige Entscheidungen wegen politischer Unstimmigkeiten aufschiebt. Wir brauchen hier konkrete Lösungen für die Betroffenen. Gerichtsverfahren wie das heutige müssen endlich der Vergangenheit angehören. Wir kämpfen weiter parlamentarisch für die Abschaffung. Paragraph 219a StGB darf nicht zur neuen Ehe für Alle 2.0 zu werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Oktober 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2018

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