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RECHT/875: Langer Schatten der homophoben Diskriminierung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Dezember 2019

Langer Schatten der homophoben Diskriminierung


Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik:

Die Politik der Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften wirft auch nach der Öffnung der Ehe für alle immer noch ihre Schatten. Erneut stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass die diskriminierende Gängelung von lesbischen und schwulen Paare verfassungswidrig war und rückwirkend beseitigt werden muss. Die jahrelange Behauptung der Merkel-Regierungen, wonach der Staat Menschen aufgrund sexueller Identität privilegieren beziehungsweise benachteiligen darf, war nicht nur moralisch verwerflich und politisch falsch, sondern verfassungswidrig.

Es ist ein Erfolg nach jahrelangem Kampf um gleiche Rechte, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur die gleichen staatlichen Leistungen für alle Paare fordert. Es stellt zudem klar, dass sich das Gleichbehandlungsgebot auch auf das Verfahrensrecht (hier die Erfordernis eines besonderen Antrages auf eine günstigere Berechnung der Zusatzrente, die lediglich Lebenspartnerinnen und Lebenspartner stellen mussten) erstreckt.

Bei aller Freude über diese Entscheidung zeigt sie im Grunde die politischen Versäumnisse der vergangenen Jahre auf. Viele lesbische und schwule Paare sahen sich gezwungen, gegen homofeindliche Regelungen zu klagen. Und zahlreiche Gerichte stellten immer wieder fest: Auch Liebe zwischen zwei Frauen beziehungsweise Männern verdient gleichen Respekt und gleiche Rechte.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Dezember 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2019

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