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SICHERHEIT/784: De Maizière sagt Transparenz, meint aber Nicht-Beteiligung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Juni 2013

De Maizière sagt Transparenz, meint aber Nicht-Beteiligung



Zu dem Vorgehen des Verteidigungsministeriums bei Beschaffungsvorhaben gegenüber dem Bundestag erklärt Dr. Tobias Lindner, Berichterstatter für den Verteidigungshaushalt:

Im Lichte des Eurohawk-Desasters hatte der Verteidigungsminister Transparenz und Beteiligung des Parlaments in Beschaffungsfragen versprochen. Im politischen Alltagsgeschäft ist daraus nichts geworden. In nur einer Woche hat das Verteidigungsministerium von Thomas de Maizière gleich zwei Mal die Beteiligungsrechte des Bundestages ausgehebelt. Das ist also Transparenz à la de Maizière. Wenn er Transparenz und Beteiligung sagt, meint er das Gegenteil.

Das Ministerium und die Koalition haben sich geweigert, für die Stückzahlanpassung der Hubschrauber NH90 und UH TIGER das normale Beteiligungsverfahren des Parlaments anzuwenden. Dieses sieht eine Vorlage des Beschaffungsvorhabens samt endverhandelter Verträge sowie eine Abstimmung - nicht bloß eine Kenntnisnahme - darüber in den federführenden Ausschüssen vor. Stattdessen hat Schwarz-Gelb nun die Vertragsanpassung auf Basis einer geheimen Vereinbarung und eines vertraulichen Rechnungshofberichts gebilligt. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum das Verteidigungsministerium nicht gewillt ist, dem Haushaltsausschuss die endverhandelten Verträge im normalen Verfahren zur Billigung vorzulegen.

Fast zeitgleich schließt das Ministerium einen Transportvertrag über bis zu 150 Millionen Euro ab und informiert den Bundestag lediglich am Rande per Post. Auch hier ist das Verfahren nicht korrekt. Verträge ab einer Schwelle von 25 Millionen Euro sind dem Parlament zur Billigung vorzulegen. Das Ministerium argumentiert dabei, dass diese Flüge aus Afghanistan in die Türkei einsatzrelevant seien und deswegen nicht dem Haushaltsausschuss vorgelegt werden müssten. In der Tat sind Ausnahmen möglich, wenn diese durch dringende und einsatzrelevante Beschaffungen begründet sind. Das sind zum Beispiel Materiallieferungen, die den Soldatinnen und Soldaten zu ihrem Schutz im Einsatz dienen. Der Rücktransport von Material fällt eindeutig nicht unter diese Regelung. Das Ministerium versucht offenbar Präzedenzen zu schaffen, um die Anwendung der sogenannten "Sofortinitiative Einsatz" auszuweiten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Juni 2013, Nr. 0500/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013