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SOZIALES/1476: Kein Automatismus bei der Anerkennung als rechtlicher Vater


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. März 2012

Kein Automatismus bei der Anerkennung als rechtlicher Vater


Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, dass leibliche Väter kein grundsätzliches Recht darauf haben, sich in eine bestehende Familie einzuklagen und als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Auch die bestehenden sozial-familiären Beziehungen können im Interesse des Kindeswohls schützenswert sein.

Es ist dabei kein Widerspruch, dass das Gericht in der Vergangenheit die Stellung leiblicher Väter gestärkt hat. Auch außenstehende leibliche Väter sollten eine Beziehung zu ihren Kindern aufbauen dürfen. Wenn es dem Kindeswohl entspricht, muss das deutsche Recht dies gewährleisten. Ein Automatismus besteht aber nicht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. März 2012, Nr. 0267
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2012