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SOZIALES/1509: Weiterbildung für Kinderbetreuungsberufe volle drei Jahre fördern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juni 2012

Weiterbildung für Kinderbetreuungsberufe volle drei Jahre fördern



Zu den Berichten, dass die Bundesregierung erwägt, den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten auch mit Arbeitslosen zu decken, erklären Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Um den Fachkräftebedarf in der Kinderbetreuung zu decken, muss die Bundesagentur für Arbeit Umschulungen zur Erzieherin oder zum Erzieher mittelfristig über volle drei Jahre fördern. Arbeitsministerin von der Leyen muss hierfür die gesetzlichen Grundlagen schaffen.

In den Kindertagesstätten werden ab August 2013, wenn der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren gilt, mehr als 20.000 Betreuungskräfte fehlen. Die Arbeitsministerin hat dieses Problem bisher nicht nur ignoriert, sondern sogar noch verschärft: Sie hat die Mittel für die Arbeitsförderung und damit auch für die berufliche Weiterbildung drastisch gekürzt. In der Folge bleiben angebotene Stellen in Zukunftsberufen wie der Kinderbetreuung unbesetzt und Arbeitslose ohne neue berufliche Chancen.

Die Bilanz der geförderten beruflichen Weiterbildung für Berufe in der Kinderbetreuung ist daher auch mehr als dürftig: Von 2008 bis 2011 haben lediglich 2056 Personen eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildung begonnen. Und im selben Zeitraum wurden nur 954 dieser Weiterbildungen erfolgreich abgeschlossen. Daher fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund zu Recht Quereinsteiger-Programme zur Qualifizierung für Berufe in der Kinderbetreuung. Diese dürfen nicht an Zuständigkeits- oder Finanzierungsfragen scheitern. Alle Beteiligten müssen gemeinsam dafür sorgen, dass zukünftig deutlich mehr Umschulungen zur Erzieherin und zum Erzieher ermöglicht werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2012, Nr. 0511/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2012