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SOZIALES/1608: Vergewaltigungsopfern darf Hilfe nicht verweigert werden


Pressedienst von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. März 2013

Vergewaltigungsopfern darf Hilfe nicht verweigert werden



Zur Weigerung zweier Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft, ein Opfer von Vergewaltigung gynäkologisch zu versorgen, hat der Bundesfrauenrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf seiner Sitzung heute in Berlin einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

"Opfer sexueller Gewalt brauchen vorurteilsfreie Hilfe und Unterstützung. Ihnen müssen alle erforderlichen Hilfestellungen gewährt werden. Dazu gehört auch die Beratung über mögliche Folgen der Vergewaltigung und die Verschreibung der 'Pille danach'. Außerdem müssen mögliche Vergewaltigungsspuren gesichert und dokumentiert werden.

Das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper muss im Mittelpunkt der Behandlung und Beratung stehen. Die umfassende Achtung, Gewährleistung und der Schutz der Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit sind dafür elementare Voraussetzungen. Religiöse Erwägungen dürfen weder über das Wohl der Opfer gestellt werden, noch dürfen sie eine Strafverfolgung der Täter erschweren.

Frauen und Mädchen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, müssen die Möglichkeit haben, auch ohne direkt eine Strafanzeige zu stellen, die Spuren der Vergewaltigung sichern zu lassen. Damit erhalten sie mehr Handlungsmöglichkeiten und Entscheidungsspielraum. Sie können auch mehrere Monate nach der Tat Anzeige erstatten - und haben für den Fall einer Verhandlung bessere Chancen, dass der oder die Täter auch verurteilt werden.

Das Angebot der anonymen Spurensicherung muss bundesweit allen Frauen zur Verfügung stehen und dringend ausgebaut werden. Kliniken, egal welcher Trägerschaft, müssen überall in der Lage sein, die gerichtsverwertbare Dokumentation einer Vergewaltigung, auch mittels der anonymen Spurensicherung, vorzunehmen. Bei einer Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch gibt es meistens keine Zeugen. Darum ist es wichtig, für ein späteres Strafverfahren gegen den Täter rechtswirksam Spuren zu sichern.

Das Notfallpaket bei Vergewaltigung, das die Notfallversorgung und Behandlung, die Notfallverhütung mit der 'Pille danach' und die Spurensicherung beinhaltet, muss für die betroffenen Frauen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie anonym bleiben wollen.

Es gilt, die Möglichkeiten zu prüfen, wie Krankenhäusern und Notfallpraxen, die beispielsweise aus religiösen Gründen vergewaltigten Frauen und Mädchen umfassende Hilfe verweigern, die staatliche Finanzierung entzogen beziehungsweise diese eingeschränkt werden kann.

Die Verschreibungspflicht für die 'Pille danach' mit dem Wirkstoff Levonorgestel ist aufzuheben. Dabei muss sichergestellt sein, dass für Frauen bis 20 Jahren die Kosten weiterhin von der Krankenkasse übernommen werden, wenn 'die Pille' danach durch ÄrztInnen verordnet wurde.

Ziel ist, dass an Abenden und am Wochenende die 'Pille danach' in Apotheken problemlos zur Verfügung steht, damit Frauen im Bedarfsfall möglichst bald Zugriff darauf haben können."

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Quelle:
Pressedienst vom 24. März 2013, Nr. 038/13
Bündnis 90/Die Grünen Bundesvorstand
Sigrid Wolff, Pressesprecherin
Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2013