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SOZIALES/1749: UN-Behindertenrechtskonvention - Der Bundesregierung auf die Füße treten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. März 2015

UN-Behindertenrechtskonvention: Der Bundesregierung auf die Füße treten


Am 26./27. März prüft die UN, ob Deutschland die UN-Behindertenrechtkonvention hinreichend umgesetzt hat. Dazu erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

Vor sechs Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Doch politische Initiativen, um Barrieren zu überwinden und behinderte Menschen tatsächlich gleichzustellen, gab es seitdem leider nur punktuell. Wir erwarten, dass die Vereinten Nationen jetzt deutlich machen, wo noch Reformbedarf besteht.

Dass es noch viel zu tun gibt, ist bekannt. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände machen seit Jahren darauf aufmerksam, an welchen Stellen es hakt: Wer auf Unterstützung angewiesen ist, muss meist selbst finanziell dafür aufkommen. So muss die Anwältin, die eine Assistentin benötigt, ihr Gehalt an das Sozialamt abführen, die nichtbehinderte Kollegin kann alles behalten. Das ist ungerecht.

Deutschland ist aber auch darüber hinaus noch nicht besonders inklusiv: Viel zu oft führt der Weg von der Förderschule direkt in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Unterstützungsangebote jenseits großer Institutionen gibt es nach wie vor viel zu wenig. Auch in Deutschland müssen sich die Chancen behinderter Menschen auf einen Schulabschluss und einen guten Job verbessern.

Die Bundesregierung hat bisher nicht viel getan, um die Konvention umzusetzen. Wir wünschen uns ein deutliches Signal aus Genf, damit wir nicht nur über Inklusion sprechen, sondern sie auch gestalten. Das ist keine Frage des guten Willens, es geht um Menschenrechte.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. März 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2015

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