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SOZIALES/1950: Beschlüsse zum Wohnen sind enttäuschend


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. August 2019

Beschlüsse zum Wohnen sind enttäuschend


Zum Kabinettsbeschluss Wohnen erklärt Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Die Kabinettsbeschlüsse sind eine Enttäuschung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist längst überfällig, aber bei der Rückerstattung von zu Unrecht gezahlter Miete bleiben Union und SPD mal wieder auf halber Strecke stehen. Für jeden nachvollziehbar und folgerichtig wäre ein Rückerstattungsanspruch ab Vertragsbeginn gewesen. Die unnötigen Ausnahmen bei der Mietpreisbremse bleiben weiter bestehen und damit bleibt auch ihre Wirkung ungenügend.

Den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete nur von vier auf sechs Jahre zu verlängern, ist unzureichend und wird die Mietenexplosion nicht stoppen können. Es müssen mindestens die Mieten der letzten zehn Jahre einfließen und die Mieterhöhungsmöglichkeiten deutlich gesenkt werden. Und die Bundesregierung muss dringend mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Die geplante hälftige Teilung der Maklercourtage wird in vielen Teilen Deutschlands keine Entlastung für künftige Käuferinnen und Käufer bringen; das gilt unter anderem für Bayern und Baden-Württemberg. Hier werden die Kosten bereits heute in der Regel geteilt. Wir stehen für ein konsequentes Bestellerprinzip - wer bestellt, bezahlt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. August 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2019

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