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SOZIALES/1969: Der Vorschlag zum Angehörigenentlastungsgesetz greift zu kurz!


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. November 2019

Der Vorschlag zum Angehörigenentlastungsgesetz greift zu kurz!


Zum heutigen Kabinettsbeschluss eines Vorschlages für ein Angehörigenentlastungsgesetz erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

Jede Entlastung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen ist zu begrüßen, doch was die Bundesregierung mit dem Angehörigenentlastungsgesetz vorlegt, greift zu kurz. Es zeigt sich, dass die Zahl der Menschen, die hiermit tatsächlich entlastet werden, vergleichsweise klein ist.

Notwendig sind hingegen Reformen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Mit unserem Antrag zur doppelten Pflegegarantie bringen wir einen konkreten Vorschlag in den Bundestag ein, wie wir die Pflege-Eigenanteile sofort wirksam senken und dauerhaft deckeln können, um zugleich die Finanzierung aller notwendigen Pflegeleistungen zu sichern. Wir fordern die Bundesregierung damit auf, einen breiten Beteiligungsprozess anzustoßen, um solche Reformen zu ermöglichen, die auch bei allen ankommen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. November 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2019

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