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UMWELT/1252: Koalition verhindert Stärkung der Klagerechte von Umweltverbänden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Februar 2012

Koalition verhindert Stärkung der Klagerechte von Umweltverbänden


Zur heutigen Ablehnung unseres Gesetzesentwurfes zur Umsetzung des Trianel-Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu den Klagebefugnissen anerkannter Umweltverbände, erklärt Dorothea Steiner, Sprecherin für Umweltpolitik:

Die Koalitionsfraktionen haben heute erneut bewiesen, dass sie es mit der Bürgerbeteiligung nicht ernst meinen. Jahrelang hat Schwarz-Gelb im Interesse einzelner Lobbygruppen versucht, die Klagemöglichkeiten für anerkannte Umweltverbände massiv zu beschneiden. Im vergangenen Jahr musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesregierung daran erinnern, dass sie den Umweltverbänden die Möglichkeit geben muss, als sachkundige Kontrollinstanz dafür einzutreten, dass Gesetze zum Schutz der Umwelt nicht nur auf dem Papier stehen, sondern angewandt werden.

Der EuGH stellt klar, dass den Umweltverbänden umfangreiche Klagerechte einzuräumen sind und dass das geltende Gesetz nicht europarechtskonform ist. Die Bundesregierung ignoriert das Urteil und hat trotz monatelanger Ankündigungen bis heute keinen Vorschlag für die Änderung des entsprechenden Umweltrechtsbehelfsgesetzes vorgelegt.

Daher musste der Impuls aus dem Parlament kommen. Wir haben im Herbst 2011 einen Gesetzentwurf eingebracht, der endlich adäquate Klagerechte für Umweltverbände in Deutschland einführt. Aber anstatt gemeinsam die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf mit den üblichen Vorwürfen, hier würden unnötige Kosten entstehen und zudem wichtige Vorhaben beispielsweise bei der Energiewende verzögert, abgelehnt. Erneut wird behauptet, der Regierungsentwurf zur Umsetzung des EuGH-Urteils sei schon in der Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien und quasi fast fertig. Wir sind gespannt, wann dieser endlich das Licht des Parlaments erblickt.

Wir gehen anders mit diesem Thema um: Wir wollen die Kompetenz fachkundiger Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Vorhabensplanung einbinden und so eine wirksame Kontrolle darüber sicherstellen, wie Umweltrecht bei konkreten Planungen angewandt wird. Europa ist dem antiquierten deutschen Umweltrecht in Sachen Bürgerbeteiligung weit voraus. Wir verlangen, dass auch Deutschland endlich das Umweltrecht an die europäischen Standards anpasst.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Februar 2012, Nr. 0173
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2012