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UMWELT/1421: Tierschutz nicht nach Kassenlage


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Mai 2014

Tierschutz nicht nach Kassenlage



Zur Vorstellung des Säugetiergutachtens zur Haltung von Tieren in Zoos und Tiergärten erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Tierschutzpolitik:

Die Überarbeitung des Säugetiergutachtens war lange überfällig. Die bisherigen Regelungen sind antiquiert und entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen an die Haltung von Tieren.

Dafür dass der Erarbeitungsprozess des neuen Gutachtens so lange gedauert hat, ist dieses aber enttäuschend. In seinen Anforderungen bleibt es bei vielen Tierarten hinter den Regelungen anderer EU-Staaten und international anerkannter Standards zurück. Die Begründung, dass eine artgerechtere Haltung mancher Tierarten wirtschaftlich nicht machbar sei, ist nicht tragbar. Wenn dem so ist, können diese Tierarten in den entsprechenden Zoos nicht gehalten werden. Es muss nicht in jedem Zoo Elefanten, Krokodile oder Giraffen geben, wenn diese dort unter nicht artgemäßen Haltungsbedingungen leiden müssen. Über Tierschutz darf nicht nach Kassenlage entschieden werden.

Auch die Haltung von Delfinen ist in Deutschland tiergerecht nicht möglich - daran ändern leider auch die überarbeiteten Vorgaben des neuen Säugetiergutachtens nichts. Tierschutz in Deutschland seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz. Dem muss Bundesminister Schmidt endlich Rechnung tragen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Mai 2014, Nr. 0353-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014