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UMWELT/1806: Nur dürftige Verbesserungen beim Fluglärmschutz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Januar 2019

Nur dürftige Verbesserungen beim Fluglärmschutz


Zum heutigen Beschluss des Kabinetts zum Fluglärm erklären Daniela Wagner MdB und Tabea Rößner MdB:

Der ganz große Wurf ist das nicht. Von umfassenden Vorschlägen des Umweltbundesamtes zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind nur ein paar wenige hilfreiche Punkte geblieben, deren Umsetzung aber möglicherweise noch für Jahre aufgeschoben wird. Damit hat sich die Luftverkehrsbranche durchgesetzt, die das Gesetz am liebsten gar nicht anfassen will. Das Verkehrsministerium und die Bundesregierung haben sich zum Vollstrecker von deren Wünschen gemacht.

Das wichtigste Thema, der aktive Schallschutz, wird nur mit unverbindlichen Plattitüden bedacht. Eine umfassendere Verbesserung des Fluglärmgesetzes ist dringend erforderlich und eine Verankerung von angemessenem aktivem Schallschutz im Luftverkehrsgesetz muss endlich angegangen werden. Fluglärm ist ein ernst zu nehmendes Problem. Die Bundesregierung muss das Problem endlich angehen.

Hintergrund:

Nach Angaben des Umweltbundesamtes leiden 44 Prozent aller Bundesbürger unter Fluglärm. Zahlreiche Studien belegen, dass es dabei nicht nur um eine Belästigung und Minderung der Lebensqualität geht, sondern auch um die Gesundheit der Betroffenen:

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Januar 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2019

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