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VERKEHR/746: Lang-Lkw - Dobrindt erneut mit EU-Recht in Konflikt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. April 2017

Lang-Lkw: Dobrindt erneut mit EU-Recht in Konflikt


Ein Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die von Bundesverkehrsminister veranlasste Regelzulassung von Lang-Lkw, die seit 1. Januar 2017 wirksam ist. Die Verbände sehen in der Regelzulassung ein Verstoß gegen EU-Recht. Dazu erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Einmal mehr zeigt sich, dass es Verkehrsminister Dobrindt mit dem EU-Recht nicht so genau nimmt. Nach der Pkw-Maut hat Dobrindt auch bei der Regelzulassung von Lang-Lkw offenbar EU-Recht missachtet. Wir begrüßen daher die Klage gegen die Regelzulassung von Lang-Lkw.

Eine EU-Richtlinie regelt die Abmessungen von Lastkraftwagen. Demnach sind Überschreitungen wie sie beim Lang-Lkw vorliegen, nur für bestimmte Transporte oder im Rahmen von Testphasen erlaubt. Mit der Regelzulassung Anfang des Jahres ist die Testphase des Lang-Lkw aber endgültig beendet.

Der Lang-Lkw bringt klimapolitisch keinen Fortschritt im Güterverkehr. Der Umwelt ist nicht geholfen, wenn der Straßengüterverkehr durch den Lang-Lkw noch billiger wird. Am Ende führt das zu einer Verlagerung von der Schiene auf die Straße.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. April 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2017

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