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VERKEHR/813: Bundesregierung beschneidet Rechte der Zivilgesellschaft


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. November 2019

Bundesregierung beschneidet Rechte der Zivilgesellschaft


Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu Planungs- und Genehmigungsverfahren erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik :

Die neuen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu Planungsverfahren richten sich entschieden gegen die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie Umweltverbänden. Die Bundesregierung ernennt den Umwelt- und Naturschutz damit zum primären Sündenbock lang andauernder Planungsverfahren.

Die Präklusionsklausel beschneidet in drastischem Maß die Klagerechte von Bürgern und Umweltverbänden. Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz geht noch weiter und schließt Klagerechte in Gänze aus. Ein derart an der Zivilgesellschaft vorbeigehendes Verfahren wird die Planung nicht beschleunigen, sondern vielmehr für Unmut und Verdrossenheit sorgen. Die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sind absolut untragbar und verfassungsrechtlich höchst fraglich. Hier werden wir rechtliche Prüfungen einleiten.

Nicht die Klagen von Bürgern und Umweltverbänden verzögern Infrastrukturprojekte, sondern die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung an den entscheidenden Stellschrauben zu drehen. Eine schnelle Planung kann mit einem Personalmangel in den Planungs- und Genehmigungsbehörden nicht gelingen. Deshalb muss das Personal deutlich aufgestockt werden. Nicht der Ausschluss von Klagerechten sorgt für eine Beschleunigung, sondern vielmehr die frühzeitige Beteiligung der Zivilgesellschaft bei allen Planungsvorhaben. Nur die gemeinsame Identifizierung und Lösung von Naturschutzkonflikten kann die Akzeptanz von Planungsvorhaben sicherstellen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. November 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2019

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