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WIRTSCHAFT/2352: Erhebliche Mängel im Programm "Energetische Stadtsanierung"


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Januar 2013

Erhebliche Mängel im Programm "Energetische Stadtsanierung"



Zu den Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage "Erfahrungen mit dem Förderprogramm Energetische Stadtsanierung der KfW Bankengruppe (Drs. 17/11755) erklärt Bettina Herlitzius, Sprecherin für Stadtentwicklung:

Die Antworten der Bundesregierung bestätigen unsere Befürchtungen: Das KfW-Förderprogramm zur Energetischen Stadtsanierung weist erhebliche Mängel auf. Mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens in konventionelle Energien fließen. So kann der Umstieg auf erneuerbare Zukunftsenergien nichtgelingen. Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 wird auf diesem Weg nicht erreicht. Hauptprofiteure sind die kommunalen Energieversorger. Diese Unternehmen verdienen ihr Geld mit dem Verkauf von Energie. Große Energieeinsparungen und verbesserte Energieeffizienz stehen im völligen Gegensatz zu ihrem Geschäftsmodell.

Die Hilflosigkeit der Bundesregierung bei dem komplexen Thema der energetischen Erneuerung unserer Städte wird einmal mehr deutlich. Auch vor den bekannten Konflikten zwischen kommunalen Energieversorgern und bestehenden dezentralen Energieversorgungslösungen Einzelner im Quartier, beispielsweise der Wohnungswirtschaft, verschließt die Bundesregierung die Augen. Sie leugnet schlicht deren Existenz.

Wir brauchen im Bereich der Stadtsanierung endlich integrierte Gesamtkonzepte. Dazu haben wir bereits 2011 ein Konzept vorgelegt: Wir wollen einen Energiesparfonds einrichten, aus dem die energetische Stadtsanierung mit 1,8 Milliarden Euro gefördert werden soll. Denn nur mit gebündelten Maßnahmen und einer ausreichenden Finanzierung können wir unsere Ziele in der Energieeinsparung und Klimaneutralität erreichen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Januar 2013, Nr. 0009/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2013