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WIRTSCHAFT/2511: Textilsiegel - Bundesregierung ohne Durchblick


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Juli 2014

Textilsiegel: Bundesregierung ohne Durchblick



Die Einführung eines Textilsiegels stagniert. Das ergaben Antworten des Entwicklungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Dazu erklären Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, und Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Minister Müller kommt nicht vom Fleck. Er weiß noch immer nicht, wie das Siegel ausgestaltet und umgesetzt werden soll. Von der ursprünglichen Ankündigung, das Siegel noch in diesem Jahr auszuarbeiten, ist keine Rede mehr. Sein Versprechen, die Arbeitsumstände in der globalen Lieferkette verbessern zu wollen, verkommt zum Lippenbekenntnis. Der Entwicklungsminister muss endlich ernst gemeinte Lösungsvorschläge anbieten statt PR-Kampagnen zu fahren, die am Leid der Menschen in den Produktionsländern nichts ändern.

Während von Seiten der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft längst konkrete Maßnahmen auf dem Tisch sind, windet sich der Minister um klare Aussagen. Die Finanzierung, die Ausgestaltung und die inhaltliche Kontrolle des Siegels sind nach der Ankündigung vor drei Monaten immer noch nicht geklärt. Zudem fehlt ein Zeitplan für die Umsetzung.

Klar ist, dass deutsche Textilunternehmen eine hohe Mitverantwortung bei der Verletzung von sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards tragen, darunter auch jene Firmen, die an der Erarbeitung des Textilsiegels von der Bundesregierung beteiligt werden. Die Bundesregierung bleibt eine Antwort schuldig, wie sie die Verletzungen dieser Standards künftig eindämmen will. Offenbar fehlt ihr der Mut, den beteiligten Unternehmen ernsthafte Vorgaben zu machen. Zur Ankündigung, einen gesetzlichen Rahmen vorzugeben, wenn eine Selbstverpflichtung nicht auf freiwilliger Basis funktioniert, wird mittlerweile nur noch geschwiegen.

Die Katastrophen in Textilfabriken in Pakistan und Bangladesch haben gezeigt, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter in Entwicklungsländern besser geschützt werden müssen. Freiwillige Maßnahmen reichen hierzu nicht aus - sie erzielen bei international agierenden Konzernen keine wesentliche Wirkung. Es braucht gesetzliche Regelungen, um die Arbeitsstandards im den Produktionsländern zu verbessern. Das Entwicklungsministerium (BMZ) hat in Deutschland die Federführung in diesem Prozess.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Juli 2014, Nr. 0526-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2014