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WIRTSCHAFT/2586: Sondergutachten der Monopolkommission - Richtige Fragen, zu wenig Lösungen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juni 2015

Sondergutachten der Monopolkommission: Richtige Fragen, zu wenig Lösungen


Zur Veröffentlichung des Sondergutachtens der Monopolkommission "Herausforderung digitale Märkte" erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Viel zu lange haben die Wettbewerbshüter in Deutschland das Thema Digitalwirtschaft stiefmütterlich behandelt. Wir haben es in der Digitalwirtschaft mit nie dagewesenen Phänomenen zu tun, auf die auch das deutsche Wettbewerbsrecht neue Antworten geben muss. Es ist gut, dass mit dem Sondergutachten der Monopolkommission nun ein erster Beitrag in der dringend notwendigen Debatte um Wettbewerbsprobleme in der digitalen Wirtschaft vorliegt. Die Monopolkommission skizziert einige wichtige Probleme, konkrete Lösungsvorschläge bleibt sie jedoch an vielen Stellen schuldig.

Die zentrale Frage, wie die Währung Daten die Märkte im Internet verändert, ob und wie man Daten ökonomisch bewerten kann, beziehungsweise welche Daten nicht handelbar sein dürfen, werden nicht ausreichend adressiert. Es macht einen Unterschied, ob ein Unternehmen Daten zur Gesundheit einer Personen sammelt oder über sein Kaufverhalten. Es macht einen Unterschied, ob ein Unternehmen nur über Suchdaten verfügt oder diese mit Email-Daten und Telefondaten zu hochdetaillierten Persönlichkeitsprofilen verknüpfen kann.

Auch bei der Bewertung von Marktmacht und -missbrauch greifen die Vorschläge der Monopolkommission zu kurz. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Bewertung der Marktmacht Googles im Suchmaschinenmarkt und der Frage, welche Marktmacht Google damit auf anderen Märkten erzielen kann, die nicht im klassischen Bereich der Digitalökonomie anzusiedeln sind. Dies wird deutlich bei der Frage der AGBs in sozialen Netzwerken. Hier reichen Transparenzvorschriften nicht aus, eine Verschlechterung der AGBs sollte bei monopolartiger Stellung als Missbrauch von Marktmacht gewertet werden.

Zudem spielt die Monopolkommission am Ende in vielen relevanten Fragen den Ball wieder ins Feld der Datenschützer. Damit macht sie es sich zu leicht. Das Wettbewerbsrecht ist gefordert, relevante Veränderungen der Digitalwirtschaft auch durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen im Wettbewerbsrecht anzugehen. Und auch die Bundesregierung muss mehr liefern als schwammige Zerschlagungsthesen des Wirtschaftsministers.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juni 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2015

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