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WIRTSCHAFT/2841: 5G-Mobilfunkstandard - Flächendeckende Versorgung und fairer Wettbewerb statt hohe Versteigerungserlöse


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. November 2018

Flächendeckende Versorgung und fairer Wettbewerb statt hohe Versteigerungserlöse


Zu den heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Ausschreibekriterien zum 5G-Mobilfunkstandard erklärt Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik:

Die nun von der Bundesnetzagentur für die letzte Runde des Beirats vorgelegten Versorgungsauflagen für die 5G Frequenzversteigerung gehen nicht weit genug. Die Bundesregierung erfüllt ihre eigenen Ziele aus dem Koalitionsvertrag nicht. Leitmarkt für 5G wird Deutschland damit sicher nicht. Statt große Hoffnungen auf hohe Versteigerungserlöse zu wecken, sollte die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern endlich überall guten Mobilfunkempfang in Aussicht stellen. Der Bundesregierung sollte guter Mobilfunkempfang in ganz Deutschland wichtiger sein, als astronomischen Versteigerungserlösen hinterherzuhecheln, die letztlich doch nur der Kunde bezahlt.

Was nun auf dem Tisch liegt, setzt detailverliebt auf den Ausbau der Mobilfunknetze entlang der Straßen. Offensichtlich hat sich wieder einmal die Automobilindustrie durchgesetzt. Bahnkunden hingegen fahren weiterhin im Funkloch. Das ist ein fatales Signal im Hinblick auf die dringend nötige Verkehrswende.

Es wird viel zu wenig Druck für einen zügigen Ausbau der bestehenden Netze in der Fläche gemacht. Nur eine feste Zahlenvorgabe für Sendemasten hat keinen wirksamen Effekt auf eine möglichst große Flächenabdeckung. Ohne Auflagen für die gemeinsame Nutzung der Masten werden viele Gebiete langfristig unversorgt bleiben.

Ein echter Wettbewerb findet nicht statt, zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch wenn es erleichternde Auflagen für Neueinsteiger im Mobilfunkmarkt geben soll, sind die kritischen Mechanismen, die eine gute Flächenversorgung und einen fairen Wettbewerb schaffen sollen, also National Roaming und eine Diensteanbieterverpflichtung, nur als Verhandlungsgebot aufgenommen.

Der faire Wettbewerb im Mobilfunkmarkt bleibt mit dieser Konstruktion eine Fata Morgana. Mit einem Verweis auf eine kommende Vergabe im Jahr 2025 wird die Debatte und eine zukunftsfähige Mobilfunkversorgung in der Zukunft verlagert und damit sträflich vernachlässigt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. November 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2018

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