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AGRAR/218: Licht und Schatten bei der Reform der EU-Agrarpolitik


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Juni 2013

Licht und Schatten bei der Reform der EU-Agrarpolitik

Größerer Beitrag zum Erhalt von Umwelt und Natur



Am gestrigen Donnerstag haben sich das EU-Parlament, der EU-Ministerrat und die EU-Kommission auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa geeinigt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Obmann Alois Gerig:

"Es ist höchste Zeit, dass sich alle Beteiligten auf einen politischen Kompromiss zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt haben. Die Bundesregierung hat einen erheblichen Anteil an diesem letztendlich positiven Gesamtergebnis.

So wird die Landwirtschaft durch das sogenannte Greening der Direktzahlungen für den einzelnen Betrieb in den kommenden Jahren noch mehr zum Erhalt von Umwelt und Natur beitragen. Zunächst fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen werden künftig als ökologische Vorrangflächen bewirtschaftet.

Vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen bei der Ernährung der Weltbevölkerung ist es unverständlich, dass die Kommission, unterstützt von Umweltverbänden und der rot-grünen Opposition, eine vollständige Stilllegung der ökologischen Vorrangflächen gefordert hat. Die jetzt gefundene Regelung der Weiterbewirtschaftung unter bestimmten Auflagen ist auch ein Verdienst der Bundesregierung. Bei der Umsetzung des Greenings kommt es jetzt auf eine pragmatisch-praktische Ausgestaltung an.

Außerdem können die Mitgliedstaaten kleine Betriebe über die Flächenprämie besonders fördern. Deutschland wird dies umsetzen. Landwirtschaftsferne Betriebe sind künftig vom Erhalt der Direktzahlungen ausgeschlossen. Die Möglichkeit, die direkten Zahlungen an die landwirtschaftlichen Familien um bis zu 15 Prozent zu kürzen, um mit diesen Geldern Projekte im Ländlichen Raum zu fördern, lehnt die Union ab. Besonders betroffen wären hiervon die kleinen einkommensschwachen Betriebe.

Kritisch sehen wir die teilweise Abkehr von der Marktorientierung der europäischen Landwirtschaft. Unverständlich bleibt außerdem, dass in vielen Produktionsbereichen weiterhin marktferne Mengenproduktion über gekoppelte Direktzahlungen gefördert werden kann. Diese Zahlungen waren eine Ursache für die Milchseen und Butterberge in der Vergangenheit. Deshalb gewährt Deutschland die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe nur noch auf Basis der bewirtschafteten Fläche.

Gescheitert ist die Kommission auch mit ihrem Anliegen, die GAP unbürokratischer zu gestalten. Ganz im Gegenteil: Gerade die Eingriffe bei den Marktmaßnahmen werden zu einem Anstieg der Bürokratie führen.

Alle Elemente der neuen GAP gelten ab 2014. Die Regelungen zum Greening der Direktzahlungen greifen ab 2015. Es ist jetzt Aufgabe der Mitgliedstaaten, die neuen Regelungen der europäischen Agrarpolitik schnell und pragmatisch umzusetzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2013