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AGRAR/362: Corona-Soforthilfen auch für Höfe, Forstbetriebe und landwirtschaftlichen Gartenbau


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. März 2020

Corona-Soforthilfen auch für Höfe, Forstbetriebe und
landwirtschaftlichen Gartenbau

Davon profitiert die Bevölkerung


Seit dem heutigen Montag können die Länder auf die Bundesmittel für Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler in Höhe von 50 Milliarden Euro zugreifen. Am gestrigen Sonntag wurden auch Betriebe der landwirtschaftlichen Urproduktion in das Soforthilfeprogramm aufgenommen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der zuständige Berichterstatter Michael von Abercron:

Gitta Connemann: "Auch im Bereich von Landwirtschaft und Gartenbau brechen die Einnahmen weg. Demgegenüber steigen die Kosten. Die Betriebe der Grünen Branche brauchen Soforthilfen. Deshalb war die Klarstellung durch Bund und Länder unverzichtbar. Dafür haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei den Verhandlungen stark gemacht. Jetzt ist sichergestellt: Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau werden an den finanziellen Soforthilfen beteiligt. Dies hilft den Betrieben. Davon profitiert die Bevölkerung. Denn die Landwirtschaft ist systemrelevant. Wir brauchen die Produkte der Höfe, der Forstbetriebe und Gärtnereien für das tägliche Leben. Es besteht zwar aktuell kein Anlass zur Sorge. Aber die Corona-Krise zeigt jetzt allen, wie sehr die Versorgung mit Lebensmitteln in Deutschland von internationalen Lieferketten abhängt. Wir brauchen deshalb grundsätzlich mehr Ernährungssouveränität."

Michael von Abercron: "Antragstellungen und Auszahlungen der für zahlreiche kleine Betriebe überlebenswichtigen Soforthilfen können in den nächsten Tagen beginnen! Dazu wurde die für die Umsetzung notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen. Die Union hatte sich bei den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus ausdrücklich in das Hilfsprogramm aufgenommen werden. Für die Versorgung unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln aus heimischer Produktion, aber auch für die Betriebe der gesamten Branche ist dies ein wichtiges Signal! Liquiditätsengpässe können mit Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro überbrückt werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2020

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