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AGRAR/369: Einsatz von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft gesichert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. Juni 2020

Einsatz von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft gesichert

Deutliche Erleichterung für Betriebe in Deutschland


Im Bundeskabinett wurden am heutigen Mittwoch detaillierte Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sollen ab dem 16. Juni 2020 gelten. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, sowie der agrarpolitische Sprecher, Albert Stegemann:

Gitta Connemann: "Ohne Saisonarbeitnehmer keine Saison. Unsere Obst- und Gemüsebaubetriebe brauchen in der aktuellen Hochsaison jede helfende Hand. Denn Aussaat, Pflanzarbeiten, Pflege und Ernte sind arbeitsintensiv. Die Betriebe haben bewiesen, dass sie die Vorgaben in Corona-Zeiten genau beachten. Sie haben Vertrauen verdient. Deshalb sollen Saisonarbeitskräfte ab dem 16. Juni 2020 wieder ohne die bisherigen Beschränkungen nach Deutschland einreisen können. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität. Gleichzeitig bleiben Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Beteiligten auf einem hohen Niveau gesichert."

Albert Stegemann: "Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig eine regionale Landwirtschaft für die Versorgung mit hochwertigen, gesunden und vielfältigen Lebensmitteln ist. Ohne die Unterstützung durch ausländische Saisonarbeitskräfte würden zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland in Existenznot geraten. Dies gilt insbesondere für den Obst- und Gemüsebereich. Die neuen Maßnahmen und Regelungen sind für die Betriebe eine deutliche Erleichterung und bieten den Landwirten wieder mehr Planungssicherheit."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2020

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