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ARBEIT/730: Tarifautonomie stärken und fördern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. Juni 2014

Tarifautonomie stärken und fördern

Mindestlohn darf weder Arbeitsplätze noch Branchen gefährden



In erster Lesung hat der Bundestag heute das Tarifpaket behandelt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Tarifautonomie fördern und stärken! Mit dieser Zielsetzung wird die Union in die Fachberatungen zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie gehen. Die Tarifautonomie hat in der Wirtschaftgeschichte unseres Landes ein ausbalanciertes Spiel der Kräfte ermöglicht. Dies verhalf zu Prosperität und Wohlstand und ermöglichte einen fairen Interessenausgleich. Das deutsche Modell der Tarifautonomie - eingebettet in die Soziale Marktwirtschaft ermöglichte zudem soziale Sicherheit wie auch ein hohes Maß an Betriebsfrieden, was viele andere Länder in Europa lange nicht erreichen konnten.

Tarifautonomie setzt starke Tarifpartner und eine starke Tarifbindung voraus. Das Gesetz wird helfen, dass die Tarifpartner in den Bereichen, in denen sie ihre Rolle im Laufe der Zeit weniger ausfüllen konnten oder wollten, wieder zur notwendigen Stärke zurückfinden können. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Fairness im Job erreicht und sozialen Schieflagen am Arbeitsplatz verhindert werden. Drei zentrale Punkte werden diese Zielsetzung verwirklichen: Verbesserte Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und die Einführung eines Mindestlohns.

Leitlinie für die Union ist dabei: Der Mindestlohn darf Tarifautonomie weder schwächen noch ersetzen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Tarifpartner den Mindestlohn künftig in einer Kommission selbst festlegen. Das Parlament bestimmt den Mindestlohn nur ein einziges Mal; dann ist dies wieder ureigenste Aufgabe der Tarifpartner. Aus dieser Verantwortung der Tarifautonomie dürfen die Tarifpartner nicht entlassen werden. Dies gilt auch für die Rahmenbedingungen, wie dieser Mindestlohn ausgestaltet wird.

Für die Union gilt ein zweiter wesentlicher Grundsatz: Mindestlohn darf weder einzelne Arbeitsplätze noch ganze Branchen gefährden. Deshalb wird die Union in den Beratungen Präzisierungen einbringen. Dies gilt unter anderem für Tarifübergangsregelungen gerade bei regionalen Tarifverträgen oder für branchenspezifische Herausforderungen, z. B. bei Formen von Saisonarbeit.

Auch dürfen Mindestlohn-Regelungen nicht zu mehr Bürokratie in den Betreiben führen.

Die Union geht davon aus, in den kommenden Beratungen gemeinsam mit dem Koalitionspartner konstruktiv und einvernehmlich die Detailfragen zu einem guten Abschluss zu bringen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2014