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ARBEIT/749: Mindestlohnkommission nimmt Arbeit auf


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Dezember 2014

Mindestlohnkommission nimmt Arbeit auf

Konstituierung der Mindestlohnkommission



Am heutigen Mittwoch konstituiert sich die ständige Mindestlohn-kommission nach dem Mindestlohngesetz. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Wir freuen uns, dass die Kommission der Tarifpartner heute ihre Arbeit aufnimmt. Es ist das zentrale Anliegen der CDU/CSU, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt wird, die sich auch mit den Auswirkungen auf Branchen und Regionen beschäftigt und Empfehlungen hierzu abgibt. Der Mindestlohn ist damit nur einmal und letztmalig per Parlamentsbeschluss festgesetzt worden. Von nun an wird die Mindestlohn-kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eigenverantwortlich, mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtung und mit einem breiten Prüfkatalog den Mindestlohn festlegen.

Für die Union steht im Vordergrund: Der Mindestlohn darf weder Arbeitsplätze gefährden noch Branchen oder Regionen in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen oder gar einengen. Die Befürchtungen aus den Branchen wie der Gastronomie, der Landwirtschaft, dem Bäckerhandwerk oder der Taxibranche nehmen wir sehr ernst. Genau deshalb freue ich mich, dass die Kommission schon zum Start des Mindestlohns arbeitsfähig sein wird, um diese Auswirkungen im Blick zu haben. Ich erwarte von der Mindestlohnkommission, dass sie diese Aufgabe ernst nimmt. Forderungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite nach einem automatischen Anpassungsmechanismus des Mindestlohns per Tarifindex haben wir als Union genau aus diesem Grund immer abgelehnt."


Hintergrund:

Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei Vertretern der Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zur Unterstützung wird sie eine Geschäftsstelle erhalten, die in Berlin bei der Außenstelle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt sein wird.

Die Mindestlohnkommission hat nicht nur die Aufgabe, über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen, sie wird sich auch mit den Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung in bestimmen Branchen und Regionen sowie die Produktivität beschäftigen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2014


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