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ARBEIT/763: Tarifeinheit und Solidarität in den Betrieben stärken


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Mai 2015

Tarifeinheit und Solidarität in den Betrieben stärken

Verabschiedung des Gesetzes zur Tarifeinheit


Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit verabschiedet. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Mit dem Gesetz verfolgen wir als Union das Ziel, die Tarifeinheit und die innerbetriebliche Solidarität zu stärken. Das Gesetz zur Tarifeinheit verankert den vom Bundesarbeitsgericht 2010 aufgegebenen Grundsatz 'Ein Betrieb - ein Tarifvertrag'. Für den Fall, dass sich mehrere Tarifverträge zeitlich, räumlich und im Hinblick auf die Beschäftigten überschneiden, gilt nur der Tarifvertrag mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Bei Streitigkeiten zwischen konkurrierenden Gewerkschaften im Betrieb setzt das Gesetz stärkere Anreize für eine friedliche Lösung.

Das Tarifeinheitsgesetz bewegt sich in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht der Artikel 9 Absatz 3 unserer Verfassung: Die Tarifautonomie und das Recht von Arbeitnehmern, Gewerkschaften zu bilden und Tarifverträge zu erkämpfen. Auf der anderen Seite gibt es aber etwas, das nicht gesetzlich festgeschrieben ist, das sich aber in der Unternehmenskultur in Deutschland eingebürgert und uns zu hohem Wohlstand geführt hat: den Betriebsfrieden. Das hat dazu geführt, dass Deutschland bis heute weltweit eines der Länder ist, in denen am wenigsten gestreikt wird.

Daher setzt das Gesetz auf die Verständigung der Gewerkschaften untereinander. Das Streikrecht wird durch das Gesetz nicht beeinträchtigt. Über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen, mit denen ein eigenständiger Tarifvertrag erkämpft werden soll, der sich möglicherweise mit einem anderen überschneidet, werden im Einzelfall weiterhin die Arbeitsgerichte entscheiden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2015

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