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ARBEIT/767: Wenig Anlass zu Euphorie beim Mindestlohn


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. Juni 2015

Wenig Anlass zu Euphorie beim Mindestlohn

Anwendung des Mindestlohngesetzes bleibt kompliziert


Die Bundesarbeitsministerin hat heute, ein halbes Jahr nach Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, eine Bilanz vorgelegt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Fairness am Arbeitsplatz und gerechte Entlohnung sind zentrale Ziele auch der Politik der Union. Deshalb hat die Unions-Fraktion die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns unterstützt. Der Mindestlohn hat die Arbeitsbedingungen in der Tat für etliche Menschen verbessert. Eine weitergehende und grundsätzliche Bilanz ist nach nur sechs Monaten jedoch verfrüht. Der kurze Zeitraum und auch die Indikatoren sind mehr als Trendmeldung und nicht als Fazit zu bewerten. Denn mittel- und langfristige Einflüsse können nicht berücksichtigt werden. Zudem wird in der Bewertung häufig noch mit Annahmen und Prognosen operiert.

Dies gilt gerade für die Bewertung zu den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Nach den Erfahrungen in der ersten Jahreshälfte ist festzustellen, dass es keine nennenswerten Arbeitsplatzverluste gegeben hat. Dass der Mindestlohn jedoch keinerlei negative Auswirkungen auf den Arbeitmarkt haben soll, ist mehr als zweifelhaft. Der gute Konjunkturverlauf kann über Auswirkungen hinwegtäuschen. Auch der Abbau der Arbeitslosigkeit hätte in einigen Regionen ohne den Mindestlohn noch stärker ausfallen können. Zudem ist die Zahl der Minijobs stark gesunken. Dies kann darauf hindeuten, dass der Einsatz sich in manchen Branchen nicht mehr lohnt, es kann aber auch eine Umwandlung in versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Dies müssen wir weiter im Blick behalten.

Die von der Bundesarbeitsministerin angekündigten Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten sowie der Auftraggeberhaftung sind zu begrüßen. Allerdings halten wir diese nicht für ausreichend. Der Vorschlag, neben der bereits bestehenden Gehaltsschwelle von 2.958 Euro eine weitere Gehaltsschwelle von 2.000 Euro einzuführen, führt für die Unternehmen aber auch die Kontrollbehörden zu einer großen Unübersichtlichkeit und macht die Anwendung des Mindestlohngesetzes noch komplizierter. Wir bleiben daher bei unserem Vorschlag, die Gehaltsschwelle bei der Aufzeichnungspflicht generell abzusenken.

Viele Unternehmen sind nicht von der Höhe des Mindestlohns betroffen, aber von den Regelungen des Mindestlohngesetzes wie zum Beispiel die Auftraggeberhaftung, die zu viel Verärgerung und Verunsicherung geführt hat. Es ist zu begrüßen, dass die Ministerin mit dem Bundesfinanzminister noch einmal klarstellt, wie diese Haftungsregel zu verstehen ist. Eine gesetzliche Klarstellung ist hier allerdings erforderlich. Die Haftung soll auf den eigenen Vertragspartner beschränkt werden, denn nur hier kann der Auftraggeber Einfluss nehmen.

Auch im Ehrenamt, vor allem im Sport- und Kulturbereich, haben die Regelungen des Mindestlohngesetzes zu Aufzeichnungspflichten und Haftungsfragen zu einer großen Verunsicherung geführt. Auch hier brauchen wir gesetzliche Klarstellungen, dass der Mindestlohn für diese Bereiche nicht gilt.

Bei den Regelungen zur Praktika halten wir weitere Flexibilisierungen für nötig. Uns geht es darum, den Zugang in den Arbeitsmarkt für junge Menschen nicht zu verbauen. Hier sind die Regelungen im Mindestlohngesetz nicht ausreichend."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015

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