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ARBEIT/821: Erzeugung von saisonalen Lebensmitteln bleibt auch in Deutschland möglich


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. August 2018

Erzeugung von saisonalen Lebensmitteln bleibt auch in Deutschland möglich

70-Tage-Regelung bei Saisonarbeit wird unbefristet verlängert


Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat gestern Abend beschlossen, die 70-Tage-Regelung bei der Saisonarbeit unbefristet zu verlängern. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:

Gitta Connemann: "Diese Entscheidung ist für die betroffenen Branchen ein Befreiungsschlag. Der Beschluss des Koalitionsausschusses ist ein Erfolg der Unionsfraktion und unserer Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Wir wissen: Seit 2015 hat sich die 70-Tage-Regelung insbesondere im Obst-, Gemüse-, Wein- und Gartenbau bewährt. Davon profitieren alle. Die Saisonarbeitskräfte stellen sich sozialversicherungsrechtlich nicht schlechter. Und die Saisonbetriebe haben die Chance, ihren saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Ohne diese Saisonarbeitskräfte könnten Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen dicht machen. Denn der Bedarf kann nicht durch Mitarbeiter aus Deutschland gedeckt werden. Für Saisonbetriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind Saisonarbeitskräfte aus Polen, Rumänien etc. und zukünftig möglicherweise auch aus der Ukraine unverzichtbar. Gewinner ist am Ende auch der Verbraucher. Er will Erzeugnisse aus deutschen Landen. Zu Recht. Denn hier wird nach höchsten Standards produziert. Und nun sind die Weichen für die Erzeugung von saisonalen Lebensmitteln auch in Deutschland dauerhaft gestellt."

Albert Stegemann: "Wir freuen uns, dass die Union sich nach intensiven Verhandlungen durchgesetzt hat. Wir haben seit 2015 sehr gute Erfahrungen mit der 70-Tage-Regelung in der Landwirtschaft gemacht. Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von 2 auf 3 Monate und von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv auf die Betriebe und ihre Saisonarbeitskräfte ausgewirkt. Die Entfristung der 70-Tage-Regelung ist notwendig, weil vor allem Sonderkulturbetriebe aufgrund des hohen Arbeitskostenanteils weiterhin vor der Herausforderung stehen, die nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten am Markt zu erwirtschaften. Deshalb ist es gut und richtig, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonkräften dauerhaft zu verankern. Das gibt den Höfen Planungssicherheit und Flexibilität. Wir wollen, dass unsere Landwirte weiterhin in Deutschland regionale Produkte anbauen und ernten können. Dafür sind sie auf den unbürokratischen Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen - ob bei der Obst- und Gemüseernte oder bei der Weinlese."

Hintergrund:
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung zunächst befristet bis Ende 2018 erweitert. Laut Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. August 2018 soll diese Regelung künftig unbefristet gelten.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2018

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