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AUSSEN/1230: Schnelle Umsetzung des Waffenhandelsvertrages durch Deutschland


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Mai 2013

Schnelle Umsetzung des Waffenhandelsvertrages durch Deutschland ist wichtiges Zeichen für eine friedlichere Welt

Beratung im Bundeskabinett



Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister des Äußeren vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel beschlossen. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass Deutschland mit gutem Beispiel vorangeht und in den kommenden Wochen den internationalen Vertrag für den Waffenhandel ratifizieren möchte. Der heutige Kabinettbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Auch der Deutsche Bundestag plant noch vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 den Waffenhandelsvertrag abschließend zu behandeln. Damit beweisen sowohl die Bundesregierung als auch die Koalitionsfraktionen, welchen hohen Stellenwert wir der Festschreibung international verbindlicher und gemeinsamer Mindeststandards für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern beimessen.

Deutschland hat den 2006 begonnenen Verhandlungsprozess von Anfang an unterstützt und war maßgeblich an der Ausarbeitung des Kompromisses beteiligt. Das Inkrafttreten des Vertrags bedarf nun der Ratifikation durch 50 Staaten. Deutschland wird deshalb in den kommenden Wochen für ein zügiges Inkrafttreten des Waffenhandelsvertrages werben und hierbei auch Staaten, die bei der Umsetzung des Vertrages auf Hilfe angewiesen sind, unterstützen. Der Vertrag kann 90 Tage nach der 50. Ratifikation durch ein VN-Mitgliedsland, das in der Generalversammlung für den Vertrag gestimmt hat, in Kraft treten.

Der Waffenhandelsvertrag ist Meilenstein im weltweiten Bemühen um Rüstungskontrolle und Sicherheit. Erstmalig gibt es rechtlich bindende, weltweit einheitliche Mindeststandards für den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern. Ziel ist es, Frieden und Sicherheit zu stärken, zur Stabilität beizutragen sowie Zusammenarbeit, Transparenz und verantwortungsvolles Handeln zwischen den Vertragsstaaten zu fördern.

Deutschland hätte sich weitergehende Regelungen gewünscht. Dennoch ist die Einigung, dass zukünftig keine Ausfuhren von Waffen genehmigt werden sollen, wenn ein eindeutiges Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen oder schwerer Verletzungen des Kriegsvölkerrechts besteht, ein Erfolg. Gemeinsam mit der Bundesregierung werden wir uns weiterhin für noch ehrgeizigere Regeln zur Kontrolle des internationalen Waffenhandels einsetzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2013