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BILDUNG/898: Grundgesetzänderung ist Gewinn für unsere Wissenschaft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. November 2014

Grundgesetzänderung ist Gewinn für unsere Wissenschaft

Besonders wissenschaftlicher Nachwuchs erhält verlässlichere Karriereperspektiven



Am heutigen Montag fand im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Expertenanhörung zur Änderung des Grundgesetzes im Wissenschaftsbereich statt. Der Gesetzentwurf wurde dabei insbesondere vom Wissenschaftsrat nachdrücklich unterstützt. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und die Berichterstatterin Alexandra Dinges-Dierig:

Albert Rupprecht: "Die Grundgesetzänderung ist ein echter Meilenstein unserer Wissenschaftspolitik. Sie bringt den Hochschulen Planungssicherheit und schafft neue Freiräume. Statt wie bisher nur befristet, kann der Bund künftig bei überregionaler Bedeutung Hochschulen auch dauerhaft fördern. Besonders der wissenschaftliche Nachwuchs erhält verlässlichere Karriereperspektiven. Auch die Zusammenarbeit der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird erleichtert. So können nicht zuletzt Synergien genutzt und neue Chancen für Studierende und Wissenschaftler eröffnet werden. Das ist für uns alle wichtig, denn von ihren Ideen und Innovationen hängt unser Wohlstand ab."

Alexandra Dinges-Dierig: "Durch langfristige Kooperation von Bund und Ländern wird unserer Wissenschaft jetzt noch besser ermöglicht, ihren hervorragenden Platz in der Weltspitze zu halten. Was für gute Hochschulen und Forschungseinrichtungen der richtige Weg ist, kann gleichzeitig nicht die Lösung für unsere Schulen sein. Schulen müssen in die Regionen passen und brauchen engagierte Lehrkräfte, Eltern und Schüler, nicht starre Vorschriften aus Berlin. Deshalb muss die uneingeschränkte Verantwortung hierfür weiterhin ausschließlich bei den Ländern liegen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2014