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EUROPA/735: Karlsruhe bestätigt Europapolitik von Angela Merkel


Pressemitteilung der CDU - 12. September 2012

Karlsruhe bestätigt Europapolitik von Angela Merkel



Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Europäischen Stabilitätsmechanismus und den Fiskalpakt erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe:

Die CDU Deutschlands begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Vertrag zur Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM und der Fiskalvertrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit seiner Entscheidung bestätigt das höchste deutsche Gericht die Europapolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die beiden Verträge sind entscheidende Schritte zur Lösung der Staatsschuldenkrise in Europa und können nun zügig in Kraft treten. Heute ist ein guter Tag für mehr Stabilität in der Europäischen Union.

Die Bestätigung beider Verträge durch das Bundesverfassungsgericht zeigt einmal mehr, dass Deutschland seiner Verantwortung für Europa umfassend gerecht wird. Die Karlsruher Richter haben zu Recht betont, dass Deutschland nicht überfordert werden darf. Die christlich-liberale Koalition hat daher in Brüssel erfolgreich durchgesetzt: Solidarität und Solidität, Leistung und Gegenleistung gehören untrennbar zusammen. Nur wenn in Not geratene Euro-Staaten erhebliche Eigenanstrengungen unternehmen, ihre Haushalte in Ordnung bringen und Strukturreformen durchführen, kann es Hilfe geben. Zugleich verpflichten sich die meisten europäischen Länder im Fiskalpakt dazu, eine nationale Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einzuführen. Mit ESM und Fiskalpakt gemeinsam können wir Vertrauen in unsere Gemeinschaftswährung zurückgewinnen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 60/2012 vom 12.09.12
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2012