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EUROPA/938: Die Parlamentsrechte bei der Reform des ESM bleiben gewahrt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. Dezember 2018

Die Parlamentsrechte bei der Reform des ESM bleiben gewahrt


Zum heutigen Beschluss der Eurogruppe äußert sich Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wie folgt:

"Die Beschlüsse der Eurogruppe zur Reform des ESM werden von der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag mitgetragen. Die einzelnen Reformschritte gehen nicht über das mit der Unionsfraktion Vereinbarte hinaus.

Die Unionsfraktion hat sich bereits in ihrem Europa-Papier vom März dafür eingesetzt, dass die Parlamentsrechte bei der Reform des ESM gewahrt bleiben. Dies ist sichergestellt. Eine Herausforderung für den Deutschen Bundestag ist die geringe Dauer von 12 Stunden für eine Entscheidungsfindung im Falle eines Antrags des Single Resolution Board (SRB) für eine Kreditlinie des ESM. Die Unionsfraktion spricht sich für eine längere Entscheidungsfindung aus. Dies sollte innerhalb eines Wochenendes möglich sein, um ein qualifiziertes Urteil abgeben zu können. Als Entscheidungsgremium für den Deutschen Bundestag schlägt die Unionsfraktion das bestehende Sondergremium nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz vor.

Die Unionsfraktion begrüßt, dass die Entscheidung über das Vorziehen des Common Backstop erst 2020 auf Basis einer Einschätzung zum weiteren Risikoabbau in den Bankenbilanzen erfolgen wird. Hier sind noch weitere Fortschritte beim Abbau der notleidenden Kredite unerlässlich. Wichtig ist, dass die Zugangskriterien zur Vorsorglichen Kreditlinie (PCCL) strikt im Sinne des Stabilitätspakts gelten. Die Stärkung des ESM mit Blick auf die Erstellung von Schuldentragfähigkeitsanalysen und die Einführung von "Single limb collective action clauses" sind richtig und im Interesse der Gläubigerstaaten des ESM.

Die Unionsfraktion ist ebenfalls der Auffassung, dass das geplante Eurozonenbudget Teil des Mittelfristigen Finanzrahmens sein muss. Doppelförderungen und Doppelstrukturen, insb. bei den Strukturfondsmitteln, müssen vermieden werden. Die nationalen Beiträge zum Eurozonenbudget müssen auf die Beiträge zum EU-Haushalt angerechnet werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2018

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