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EUROPA/970: Sorgfältige Überprüfung der EU-Fortschrittsberichte erforderlich


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. Mai 2019

Sorgfältige Überprüfung der EU-Fortschrittsberichte erforderlich

Albanien hat bisher keine der Voraussetzungen für Beitrittsverhandlungen erfüllt


Die EU-Kommission hat die Fortschrittsberichte zu Albanien und Nordmazedonien vorgelegt und die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit beiden Ländern empfohlen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johann David Wadephul:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Fortschrittsberichte zu Albanien und Nordmazedonien sorgfältig analysieren und mit anderen, ihr vorliegenden Analysen abgleichen. Nur so können wir eine verantwortliche Entscheidung treffen, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit den beiden Ländern tatsächlich erfüllt sind. Eine solche Prüfung kann allerdings nicht im Hauruckverfahren geschehen. Dies wäre weder gegenüber der deutschen Bevölkerung vertretbar, noch würde es den betroffenen Ländern gerecht werden. Insofern wird der Deutsche Bundestag erst Ende September über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen entscheiden können - so, wie es mit den Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion abgesprochen ist.

Eine erste Analyse zeigt, dass Albanien bisher keine der von den EU-Außenministern am 26. Juni 2018 genannten Voraussetzungen für eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt. Es gibt nach wie vor kein funktionierendes Justizsystem. Weder funktioniert das Verfassungsgericht noch das Oberste Gericht. Weder wurde die Antikorruptionsbehörde noch die ihr nachgeordnete Behörde NBI überhaupt eingerichtet. Bei der Bekämpfung von Korruption gibt es zwar Fortschritte auf der unteren und der mittleren Ebene. Aber zu Korruptionsfällen auf der oberen Ebene gibt es kaum Verfahren und schon gar keine Verurteilungen. Diese hatten die EU-Außenminister im Juni 2018 allerdings gefordert. Ähnlich schwach sind die Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Hinzu kommt, dass bisher noch kein gerichtliches Verfahren gegen die Politiker und Kriminellen eingeleitet wurde, die Anfang des Jahres des Stimmenkaufs überführt worden waren. Schließlich ist das von den Außenministern geforderte neue Wahlgesetz noch immer nicht beschlossen.

Insofern braucht Albanien noch weitere Zeit, um sich auf die Beitrittsverhandlungen vorzubereiten. Das Land sollte äußerste Anstrengungen unternehmen, damit sich die Voraussetzungen für eine positive EU-Entscheidung im September verbessern. Dazu gehört ein echter Dialog zwischen Regierung und Opposition zur Überwindung der Staatskrise. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist weiterhin bereit, dabei zu helfen. Beide Seiten müssen allerdings zu einem solchen Dialog ohne Vorbedingungen bereit sein. Keine Themen dürfen von vornherein ausgeschlossen werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2019

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