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FINANZEN/1020: Koalition gibt Bürgern inflationsbedingte Mehreinnahmen zurück


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. März 2012

Koalition gibt Bürgern inflationsbedingte Mehreinnahmen zurück

Bürgern soll mehr Netto vom Brutto verbleiben



Die Koalition hat heute im Finanzausschuss den Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Der Entwurf sieht eine Korrektur des Einkommensteuertarifs vor, um nicht gewollten Steuermehreinnahmen, die durch den Effekt der kalten Progression entstehen, entgegenzuwirken. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

"Ab 2013 wollen wir die Bürger um jährlich sechs Milliarden Euro entlasten. Es geht hierbei nicht um Steuergeschenke, sondern darum, den Bürgern "heimliche" Steuererhöhungen, die der Staat Jahr für Jahr durch den Effekt der kalten Progression einnimmt, zurückzugeben. Wir sorgen auf diese Weise dafür, dass den Bürgern mehr Netto vom Brutto verbleibt.

Jeder kennt das Phänomen: Obwohl die Lohnerhöhung gerade einmal die Inflation ausgleicht, bewirkt das gestiegene Nominaleinkommen, dass der Arbeitnehmer in eine höhere Steuerbelastung rutscht. Wir stellen hier durch die Tarifentlastung ein Stück Steuergerechtigkeit her. Der Staat soll von Lohnerhöhungen, die den Arbeitnehmer nicht leistungsfähiger gemacht haben, nicht profitieren.

Wichtig war der Koalition, dass vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlastet werden. Der Gesetzentwurf sorgt daher dafür, dass im Verhältnis zur gezahlten Steuer die Entlastung der unteren Einkommensgruppen am größten ist.

Leider haben SPD, Grüne und Linke wieder einmal Fundamentalopposition betrieben und den Gesetzentwurf abgelehnt. Die Blockade der SPD, auch mithilfe des Bundesrates, ist eine Attacke auf den Geldbeutel der kleinen Leute, die viel arbeiten und wenig heimbringen."


Hintergrund:

Der Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression sieht folgende Veränderungen bei der Einkommensteuer vor:

• Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro angehoben (der Grundfreibetrag erhöht sich somit um insgesamt 350 Euro).

• Der Tarifverlauf wird im Bereich der Progressionszonen im gleichen prozentualen Ausmaß angepasst.

Das Volumen der Entlastung beträgt sechs Milliarden Euro jährlich.

Zudem soll beginnend ab der 18. Legislaturperiode eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im Tarifverlauf im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2012