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FINANZEN/1033: Bundeshaushalt 2013


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. August 2012

Bundeshaushalt 2013

Wachstumsfreundliche Konsolidierung zahlt sich aus!



Zum Abschluss der Klausurtagung der Arbeitsgruppen Haushalt der Koalitionsfraktionen zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2013 erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Norbert Barthle:

Der Bundeshaushalt 2013 und der Finanzplan bis 2016 spiegeln erneut und deutlich wider, dass die christlich-liberale Koalition die haushalts- und finanzpolitischen Weichen von Beginn der Legislaturperiode an richtig gestellt hat: Die Folgen des wirtschaftlichen Einbruchs des Jahres 2009 hat Deutschland endgültig überwunden; der eingeschlagene Kurs einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung führt zu weiter sinkenden Defiziten im Bundeshaushalt.

Die Neuverschuldung des Bundes unterschreitet die Vorgaben der im Grundgesetz verankerten Schuldenregel in allen Jahren in beachtlicher Größenordnung. Im letzten Finanzplanjahr wird der Bund seinen Haushalt ohne neue Schulden ausgleichen und zugleich eine Teiltilgung der Schulden des Investitions- und Tilgungsfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro vornehmen können.

Mit dieser erfreulichen Entwicklung trägt der Bund maßgeblich dazu bei, dass Deutschland seine europäischen Verpflichtungen sowohl aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt als auch aus dem Fiskalvertrag erfüllen und das sogenannte Mittelfristziel für das gesamtstaatliche strukturelle Defizit dauerhaft einhalten kann. Die haushaltspolitischen Erfolge des Bundes sind ein eindeutiger und eindrucksvoller Beleg für die finanzpolitische Solidität und Verlässlichkeit unseres Landes. In einem von Unsicherheiten geprägten finanzpolitischen Umfeld erweist sich Deutschland einmal mehr als Stabilitätsanker in Europa.

Nichtsdestotrotz kann und darf sich der Bund - gerade vor dem Hintergrund der noch nicht bewältigten europäischen Staatsschuldenkrise - nicht auf dem bislang Erreichten ausruhen. Vielmehr gilt es die erreichten Konsolidierungserfolge zu sichern und alle sich ergebenden Möglichkeiten zu einer weiteren Verringerung des strukturellen Defizits zu nutzen. Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, weil gegenwärtig nicht damit gerechnet werden kann, dass sich - anders als in den Vorjahren - im Laufe der nächsten Monate bei den von der Gesamtwirtschaft abhängigen Ausgaben bzw. bei den Steuereinnahmen ein nennenswertes zusätzliches Entlastungspotenzial ergeben wird.


Vor diesem Hintergrund haben wir für die anstehenden Beratungen des Bundeshaushalts 2013 folgende Leitlinien beschlossen:

• Hinsichtlich der Mehrbelastungen, die sich aus der Bund-Länder-Verständigung zum Fiskalvertrag ergeben, erwartet die Arbeitsgruppe Haushalt die von der Bundesregierung angekündigten Gegenfinanzierungsvorschläge bis spätestens Ende Oktober 2012.

• Haushaltskonsolidierung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich auch die Länder beteiligen müssen. Sie müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und sind daher aufgefordert, nicht permanent über den Bundesrat zusätzliche haushaltsbelastende Forderungen gegenüber dem Bund zu erheben. Es wäre begrüßenswert, wenn alle Länder wie der Bund die Vorgaben der Schuldenbremse vorzeitig erfüllen.

• Im Hinblick auf die dauerhafte Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie der dauerhaften und verlässlichen Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldenregel hat die Rückführung der strukturellen Neuverschuldung des Bundes weiterhin oberste Priorität

• Als Obergrenze sieht der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2013 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 18,8 Milliarden Euro vor. Mögliche Entlastungen werden ohne Abstriche zur Reduzierung dieser Nettokreditaufnahme eingesetzt.

• Dazu werden wir im Rahmen unserer parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2013 jeden Titelansatz kritisch hinterfragen und Einsparmöglichkeiten suchen. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, dass das Druckstück des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2013 bei den nicht flexibilisierten Titeln erstmalig den aktuellen Stand der verfügbaren Ausgabereste des laufenden Jahres ausweist. Diese Information bietet eine zusätzliche Möglichkeit zur Bewertung der Sollansätze für das folgende Haushaltsjahr 2013.

• Im Hinblick auf bestehende und zukünftige Konsolidierungserfordernisse wird die Arbeitsgruppe Haushalt auch bei ihren diesjährigen Beratungen ein besonderes Augenmerk auf die im Bundeshaushalt 2013 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen und die sich daraus ergebenden langfristigen Vorbindungen und -belastungen für kommende Jahre richten.

• Sollten in besonders zu begründenden Einzelfällen Maßnahmen beschlossen werden, die Ausgaben erhöhen oder Einnahmen verringern, sind diese unmittelbar, vollständig und dauerhaft im gleichen Politikbereich gegen zu finanzieren. Grundsätzlich gilt: Strukturelle Belastungen müssen durch strukturelle Entlastungen ausgeglichen werden.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2012