Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

FINANZEN/1044: Unternehmensteuerrecht wird vereinfacht - Neuordnung des Reisekostenrechts


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Oktober 2012

Unternehmensteuerrecht wird vereinfacht, Arbeitnehmer profitieren von Neuordnung des Reisekostenrechts

Heilungsmöglichkeiten im Gesetz vorgesehen



Die Koalition aus Union und FDP hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Mathias Middelberg:

"Die unionsgeführte Koalition hat eine deutliche Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts auf den Weg gebracht. Nachdem wir im vergangenen Jahr eine Reihe von Steuervereinfachungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet haben, sollen nun auch Betriebe und Unternehmen von unnötigem Aufwand und Bürokratie entlastet werden.

Dabei konzentrieren wir uns - auch vor dem Hintergrund des haushaltspolitischen Konsolidierungskurses der Koalition - auf einige wenige, aber effektive Maßnahmen:

Insbesondere gab es bei Konzernen immer wieder Probleme mit der Durchführung ihrer Gewinnabführungsverträge, die Voraussetzung für die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten sind. Oft stellt sich erst nach Jahren heraus, dass es zu Formfehlern gekommen war. Diese Fälle sind dann mühselig rückabzuwickeln. Künftig vermeiden wir diesen Fallbeileffekt. Es werden Heilungsmöglichkeiten im Gesetz vorgesehen.

Wir sorgen außerdem für eine weitere Harmonisierung der deutschen/französischen Unternehmensteuerrechte: Der bisherige Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von 511.500 Euro wird auf 1 Million Euro nahezu verdoppelt. Hiervon profitieren insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen.

Sowohl zugunsten der Unternehmen, als auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wir das steuerliche Reisekostenrecht entschlackt. Hiermit kommen wir einer Forderung nach, die die Wirtschaft bereits seit Jahren erhebt. Eine deutliche Vereinfachung ergibt sich vor allem für auswärts tätige Arbeitnehmer wie z. B. Handwerker oder Außendienstmitarbeiter: Auf einen Teil der Mindestabwesenheitszeiten wird verzichtet. Statt der bisherigen dreistufigen Staffelung gilt eine zweistufige Staffelung der Pauschalen mit 12 Euro und 24 Euro.

In der Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses haben die Sachverständigen den Entwurf nahezu einhellig begrüßt. Die Koalition ist damit auf dem richtigen Weg. Die Vereinfachung des Steuerrechts bleibt für uns eine Daueraufgabe."


Hintergrund:

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Initiative der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. Es fand dabei eine enge Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen statt.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird das steuerliche Reisekostenrecht wird grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht:

  • Bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen wird statt der bisherigen dreistufigen Staffelung eine zweistufige Staffelung der Pauschalen eingeführt (12 Euro und 24 Euro, Wegfall der niedrigsten Pauschale von 6 Euro).
  • Im Bereich der Fahrtkosten bei Fahrten zur sog. regelmäßigen Arbeitsstätte wird gesetzlich festgelegt, dass es höchstens noch eine solche Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis gibt. Die Bestimmung erfolgt durch den Arbeitgeber oder anhand von "quantitativen Elementen" (neuer Begriff: "erste Tätigkeitsstätte").

Die Regelungen zur steuerlichen Organschaft werden vereinfacht und an aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Durchführung des Gewinnabführungsvertrags sowie die formalen Voraussetzungen beim Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags werden erleichtert, ein Feststellungsverfahren im Interesse der Verfahrensökonomie und Rechtssicherheit eingeführt.

Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird von derzeit 511.500 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 1.023.000 Euro) auf 1 Million Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2 Millionen Euro) angehoben.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstag, den 25. Oktober 2012 in 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet und am Freitag, den 23. November 2012 im Bundesrat behandelt. Der Entwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2012