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FINANZEN/1082: Deutlich schärfere Eigenkapitalanforderungen für Banken beschlossen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Mai 2013

Deutlich schärfere Eigenkapitalanforderungen für Banken beschlossen

Banken werden krisenfester



Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das sogenannte CRD IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit ihm werden die auf internationaler und europäischer Ebene vereinbarten höheren Kapitalanforderungen für Banken (Basel III) in nationales Recht umgesetzt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Mit diesem Gesetz verabschieden wir als einer der Ersten in Europa die wohl umfangreichste und tiefgreifendste Bankenregulierung der letzten Jahre. Dieses Kernprojekt der internationalen und deutschen Finanzmarkregulierung ist einer der zentralen Bausteine im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte.

Mit dem Gesetz werden die Eigenkapitalanforderungen für Banken deutlich verschärft. Dies führt dazu, dass Banken künftig krisenfester werden. Damit stärken wir nicht nur das Vertrauen in die Stabilität der Finanzmärkte, sondern schützen vor allem den Steuerzahler davor, dass dieser erneut die Rechnung für in Schieflage geratene Banken zahlen muss.

Gleichzeitig bringen haben wir weitere Elemente der Finanzmarktregulierung verabschiedet: Banker müssen sich künftig auf die Kappung ihrer Boni einstellen. Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte müssen höhere Qualitätsanforderungen erfüllen. Das Gesetz reiht sich damit in eine Reihe von 30 Gesetzesinitiativen ein, die diese Koalition im Bereich der Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht hat."


Hintergrund:

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise vom Herbst 2008 forderten die Staats- und Regierungschefs der führenden Industrienationen im Rahmen der G 20-Gipfel des Jahres 2009 in London und Pittsburgh eine nachhaltige Stärkung der Widerstandskraft des Bankensystems. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte in Erfüllung eines entsprechenden Arbeitsauftrags im Dezember 2010 eine Empfehlung für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken (Basel III). Der Inhalt der Empfehlung wurde zuvor von den Staats- und Regierungschefs auf dem G 20-Gipfel am 11./12. November 2010 in Seoul gebilligt. Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich beim ECOFIN am 15. Mai 2012 auf eine europäische Verordnung und eine Richtlinie verständigt.

Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz werden die europäischen Basel III-Regeln, die ab dem 1. Januar 2014 gelten werden, in nationales Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf verschärft die Eigenkapitalvorschriften für Banken und stärkt die deutsche Bankenaufsicht, die stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten erhält. Damit wird die Widerstandsfähigkeit der Banken aber auch des Bankensystems als Ganzes gestärkt.

Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur internen Risikosteuerung der Institute. Kernelement der neuen Regelungen ist eine intensivere Überwachung der Risiken durch die Geschäftsleiter und die Aufsichtsräte. Auch der unternehmerischen Risikosteuerungsfunktion und der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie kommt eine größere Bedeutung zu. Ferner werden strengere Anforderungen an die Zusammensetzung und Qualifikation der Geschäftsleitung und der Aufsichtsräte gestellt. Der Gesetzentwurf enthält zudem auch Regelungen zur Deckelung der variablen Vergütung von Bankmanagern.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16. Mai 2013 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013