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FINANZEN/1085: Steuerflucht stärker bekämpfen mit automatischem Informationsaustausch mit den USA


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2013

Steuerhinterziehung stärker bekämpfen mit automatischem Informationsaustausch mit den USA

Kampf gegen internationale Steuerflucht



Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Umsetzungsgesetz zum FATCA-Abkommen beschlossen. Damit ist ein automatischer Informationsaustausch mit den USA in Steuersachen verankert. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:

"Die Initiative ist ein weiterer wichtiger Baustein im Kampf gegen die internationale Steuerflucht. Verhindert werden soll, dass unter Einschaltung ausländischer Finanzinstitute Steuern hinterzogen werden können.

Zum einen wird die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den USA in steuerlichen Fragen stark verbessert. Daneben fügt sich das Abkommen auch in eine umfassendere internationale Entwicklung, die die jetzige Bundesregierung maßgeblich vorangetrieben hat: Gerade erst haben die Regierungschefs der G8 einen umfassenden Daten- und Informationsaustausch gegen Steuerhinterziehung beschlossen. Vorbild soll dabei das Abkommen sein, das Deutschland - und parallel hierzu vier andere europäische Staaten - mit den USA erarbeitet haben.

Das Netz um die Steuerflüchtlinge zieht sich zunehmend enger. Dies ist auch eine Frage der Steuergerechtigkeit. Die Union sieht sich hier als Sachwalter der Interessen aller Steuerehrlichen.

Indem das Gesetz zügig noch in der laufenden Wahlperiode umgesetzt wird, haben die Finanzinstitute ausreichend Zeit, sich auf die neue Rechtslage und die sie betreffenden Informationspflichten einzustellen."


Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht hat, soll ein bilaterales Abkommen mit den USA zum automatischen Informationsaustausch umgesetzt werden.

Nach dem Abkommen verpflichten sich die Steuerverwaltungen beider Länder, künftig bei ihren Finanzinstituten für die Besteuerung relevante Daten zu erheben und auszutauschen.

Ausgangspunkt ist ein Steuergesetz der USA aus dem Jahr 2010 (Foreign Account Tax Compliance Act) - in der amerikanischen Abkürzung FATCA genannt. Es bestimmt, dass ausländische Finanzinstitute die amerikanischen Steuerbehörden über Konten von US-Bürgern informieren müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, müssen sie eine Quellensteuer von 30 Prozent auf Erträge abführen, die das Finanzinstitut aus US-Quellen bezieht.

Das jetzt unterzeichnete Abkommen beruht auf einem Musterabkommen, das verschiedene europäische Staaten zusammen mit den USA erarbeitet haben. Der automatische Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA beruht auf Gegenseitigkeit. Damit ist der im US-Gesetz vorgesehene Quellensteuereinbehalt entbehrlich.

Der Informationsaustausch soll ab 2014 beginnen.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 27. Juni 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Juli 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013