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FINANZEN/1139: Bankenunion wird vollendet


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. November 2014

Bankenunion wird vollendet

Klare Haftungskaskade schützt Steuerbürger



Der Finanzausschuss hat am 5. November 2014 zwei Gesetze zur Bankenunion abschließend beraten. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

"Die Vollendung der Bankenunion ist eine der wichtigsten Maßnahmen der europäischen Finanzgeschichte, mit welcher wir die Finanzmärkte krisenfester machen. Nachdem wir bereits europaweit einheitliche Eigenkapitalregeln beschlossen haben und die Europäische Zentralbank die Bankenaufsicht über die großen europäischen Banken übernommen hat, schaffen wir die Grundlage für gemeinsame europäische Abwicklungsregeln, falls eine Bank in Schieflage gerät und sich aus eigener Kraft nicht mehr retten kann.

Mit der Einführung einer klaren Haftungskaskade stellen wir sicher, dass diejenigen zur Haftung herangezogen werden, die auch die Chancen des Bankgeschäfts tragen. Künftig werden als Erstes die Eigentümer einer Bank zahlen, danach die Gläubiger. Sollte das nicht ausreichen, greift der europäische Bankenabwicklungsfonds, der nach deutschem Vorbild mit Mitteln der Banken gefüllt wird. Nur danach - als letztes Mittel und nur wenn die anderen Maßnahmen nicht ausreichen - können öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. Für die Zukunft haben wir damit wichtige Maßnahmen ergriffen, die den Steuerzahler vor erneuter Inanspruchnahme schützen sollen.

Bei der Bankenabgabe ist es gelungen, die kleinen und mittleren Banken nicht zu überfordern, so dass die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen nicht beeinträchtigt wird."


Hintergrund:

Die zwei Maßnahmen gehören zu einem Gesetzespaket von vier Gesetzentwürfen, die dazu dienen, die europäischen Vereinbarungen zur Bankenunion umzusetzen. Die vier Maßnahmen sind das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD- Umsetzungsgesetz) sowie das Gesetz zur Ratifizierung des intergouvernementalen Übereinkommens vom 21. Mai 2014, mit dem die national erhobenen Bankenabgaben auf den künftigen einheitlichen Abwicklungsfonds übertragen werden und die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geregelt wird. Zudem enthält das Maßnahmenpaket zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Einführung des neuen ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) -Instruments der direkten Bankenrekapitalisierung umgesetzt wird.

Mit dem BRRD-Umsetzungsgesetz werden die Vorgaben der neuen europäischen Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Die Umsetzung muss bis zum Jahresende erfolgen. Wichtigster Teil ist hier, dass zusätzlich zu den im nationalen Recht bereits vorhandenen Eingriffs- und Abwicklungsinstrumenten der Finanzaufsicht, die neue Abwicklungsbehörde insbesondere das Recht erhält, im Fall einer Abwicklung Eigentümer und Gläubiger eines Instituts unmittelbar finanziell zu beteiligen (sog. Bail-in-Instrument). Damit werden Maßnahmen ergriffen, die Bankenrettungen durch Steuergelder künftig weitgehend unnötig machen sollen: Ab dem 1. Januar 2015 wird dann eine klare Haftungsreihenfolge gelten: erst haften die Eigentümer und Gläubiger, dann der europäische Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), der nach deutschem Vorbild mit Mitteln der Banken gefüllt wird, und dann erst - als letztes Mittel und nur wenn die anderen Maßnahmen nicht ausreichen - können öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. Ferner wird die derzeit in Deutschland erhobene Bankenabgabe durch die Einführung einer neuen, den europäischen Vor gaben entsprechenden Bankenabgabe abgelöst.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2014