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FINANZEN/1170: Meilenstein bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erreicht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. November 2015

Meilenstein bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erreicht

Abgeltungsteuer bei funktionierendem Informationsaustausch hinterfragen


Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten sowie das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mathias Middelberg:

"Der internationale Informationsaustausch ist ein riesiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Mit dem Gesetz werden zukünftig Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen auszutauschen. Wir hoffen sehr, dass alle Länder die technischen Voraussetzungen zum automatischen Informationsaustausch schnellstmöglich umsetzen. Nur so ist der geplante Start im Jahr 2017 auch umsetzbar. Unser besonderer Dank gilt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Er hat durch seine Verhandlungen den automatischen Informationsaustausch über Steuersachen zum internationalen Standard gemacht.

Wenn der Informationsaustausch funktioniert, können wir auch über die Zukunft der Abgeltungsteuer sprechen. Jetzt ist es hierfür aber noch zu früh. Bei aller Euphorie über den anstehenden Informationsaustausch darf bei der Diskussion über die Abschaffung der Abgeltungsteuer nämlich nicht vergessen werden, dass es ggf. einen Verdrängungswettbewerb zugunsten der Länder geben wird, die sich am Austausch nicht beteiligen werden. Auch gilt es zu bedenken, dass mit der Einführung der Abgeltungsteuer auch das bürokratische Halbeinkünfteverfahren abgeschafft wurde. Eine unveränderte Wiedereinführung wäre wenig sinnvoll. Für die mit einer Abschaffung der Abgeltungsteuer verbundenen Fragen, muss es - bei allen Argumenten die für eine Abschaffung der Abgeltungsteuer sprechen - auch überzeugende Lösungen geben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2015

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