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FINANZEN/1180: Europa zieht beim Beipackzettel für Finanzprodukte nach


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Februar 2016

Europa zieht beim Beipackzettel für Finanzprodukte nach

Schärfere Regeln gegen Marktmissbrauch und Insiderhandel


Der Bundestag beginnt am heutigen Donnerstag die parlamentarischen Beratungen zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

"Künftig wird es europaweit einheitliche Regeln für die sogenannten Beipackzettel von Finanzprodukten geben. Europa zieht nun endlich bei dem nach, was in Deutschland bereits gilt: Der "Beipackzettel" für Finanzprodukte soll dem Kunden kurz, prägnant und verständlich einen Überblick über Chancen, Risiken und Kosten des Finanzprodukts geben. Damit werden die Anlegerinnen und Anleger in die Lage versetzt, Produkte besser miteinander zu vergleichen und eine informierte Entscheidung zu treffen.

Auch werden wir die Regeln gegen Insiderhandel und Marktmissbrauch verschärfen und die Strafen erhöhen. Besonders schwere Fälle des Marktmissbrauchs werden künftig mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Auch den Rahmen für Geldbußen erhöhen wir spürbar."


Hintergrund:

Der Gesetzentwurf dient der Anpassung an neue europäische Vorgaben, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden. Diese sollen die Integrität und Transparenz der Kapitalmärkte stärken und den Anlegerschutz verbessern.

Zum einen geht es um die Anpassung der Marktmissbrauchsregulierung an das Aufkommen von neuartigen Handelsplattformen und technologischen Entwicklungen wie Hochfrequenzhandel. Dazu wird unter anderem der Katalog der Finanzinstrumente, auf die Vorschriften gegen Markt-manipulation Anwendung finden, erweitert. Ferner soll die Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkten und bei Benchmarks (z.B. Libor) verbessert werden. Der Gesetzentwurf sieht ferner die Erweiterung der Meldepflichten für Emittenten und die Stärkung der Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch vor. Darüber hinaus werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft.

Zum anderen werden mit dem Gesetzentwurf notwendige Anpassungen an die europäische PRIIP-Verordnung ("Beipackzettel" für Finanzprodukte) vorgenommen. Wesentliche Inhalte dieser Neuregelung sind europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationen, die Kleinanlegern bei dem Vertrieb von "verpackten" Anlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen, die Harmonisierung von Anforderungen an Inhalt und Format dieser Informationsblätter, die Möglichkeit der Aufsichtsbehörde, bei Missständen Produkte zu verbieten, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und Vorgaben für nationale Sanktionsvorschriften.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf die Regelungen für Zentralverwahrer (in DEU: clearstream (Dt. Börse Gruppe)) an europäische Vorgaben angepasst.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2016

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