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FINANZEN/1188: Anlegerschutz verbessern und Transparenz auf den Kapitalmärkten erhöhen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. April 2016

Anlegerschutz verbessern und Transparenz auf den Kapitalmärkten erhöhen

EU-Kommission muss inhaltliche Klarheit bei Finanzmarktrichtlinie schaffen


Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Matthias Hauer:

"Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz und verbessertem Anlegerschutz auf den Kapitalmärkten. Die Meldepflichten für Emittenten werden erweitert und die Strafen bei Insiderhandel und Marktmanipulation spürbar erhöht. Statt einer Million Euro sind künftig bis zu fünf Millionen Euro Geldbuße möglich. Ferner werden europaweit einheitliche Regeln für die sogenannten Beipackzettel von Finanzprodukten die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Produkte erhöhen.

Die Beratungen haben aber auch gezeigt, wie schwierig es ist, über Regelungen gegen Marktmissbrauch zu beraten, während es auf europäsicher Ebene immer noch keine Klarheit zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und den konkretisierenden Rechtsakten der Europäischen Kommission gibt. Hier gibt es viele Überschneidungen und Wechselwirkungen, die berücksichtigt werden müssen. Daher muss jetzt auf europäischer Ebene Klarheit über die Ausgestaltung der Vorgaben geschaffen werden, damit wir zügig mit den Beratungen zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz beginnen können."

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Hintergrund:

Der Gesetzentwurf dient der Anpassung an neue europäische Vorgaben, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden. Zum einen geht es um die Anpassung der Marktmissbrauchsregulierung an das Aufkommen von neuartigen Handelsplattformen. Dazu wird unter anderem der Katalog der Finanzinstrumente, auf die Vorschriften gegen Marktmanipulation Anwendung finden, erweitert. Darüber hinaus soll die Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkten und bei Benchmarks (z.B. Libor) verbessert werden. Der Gesetzentwurf sieht ferner die Erweiterung der Meldepflichten für Emittenten und die Stärkung der Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch vor. Außerdem werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft.

Zum anderen werden mit dem Gesetzentwurf notwendige Anpassungen an die europäische PRIIP-Verordnung ("Beipackzettel" für Finanzprodukte) vorgenommen. Wesentliche Inhalte dieser Neuregelung sind europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationen, die Kleinanlegern bei dem Vertrieb von "verpackten" Anlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen, die Harmonisierung von Anforderungen an Inhalt und Format dieser Informationsblätter, die Möglichkeit der Aufsichtsbehörde, bei Missständen Produkte zu verbieten, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und Vorgaben für nationale Sanktionsvorschriften.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf die Regelungen für Zentralverwahrer an europäische Vorgaben angepasst. Die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), deren Anwendbarkeit europaweit um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll und die ursprünglich ebenfalls mit diesem Gesetz erfolgen sollte, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2016

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