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FINANZEN/1251: Zur geplanten Grundgesetzänderung für den sozialen Wohnungsbau und dem DigitalPakt Schule


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. November 2018

Grundgesetzänderung schafft Voraussetzungen für Unterstützung des Bundes im sozialen Wohnungbau und beim DigitalPakt Schule


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Grundgesetzänderungen mit Änderungen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag morgen. Zur heutigen Entscheidung des Haushaltsausschusses äußert sich der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, wie folgt:

"Die Union begrüßt, dass sich die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine gemeinsame Änderung des Grundgesetzes verständigt haben. Mit der Grundgesetzänderung werden die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund die Länder auch ab 2020 beim sozialen Wohnungsbau unterstützen und er die Mittel für die Gemeindeverkehrsinfrastruktur bereits ab 2020 erhöhen kann. Außerdem werden die Voraussetzungen für den 'Digitalpakt Schule' geschaffen, indem der Bund künftig nicht nur 'finanzschwachen' Kommunen in der Bildungsinfrastruktur unterstützen kann. Für die Union ist wichtig: Die klare Zuständigkeit der Länder für den Bildungsbereich und das Kooperationsverbot bleiben bestehen. Der Bund übernimmt nur Investitionskosten, keine regulären Betriebskosten und keine dauerhaften Personalkosten. Mit der Grundgesetzänderung werden wichtige prioritäre Maßnahmen des Koalitionsvertrages umgesetzt, was gut für unser Land ist.

Im parlamentarischen Verfahren konnte auf gemeinsame Initiative der haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen das Kriterium der 'Zusätzlichkeit' im Grundgesetz ergänzt werden: Gewährt der Bund den Ländern zukünftig eine Finanzhilfe, müssen die Länder die mindestens hälftige Mitfinanzierung in dem entsprechenden Investitionsbereich sicherstellen. Dadurch können sich die Länder ihrer Verantwortung bei ihren originären Zuständigkeiten nicht mehr entziehen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2018

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