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GESUNDHEIT/672: Bessere Qualität und mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Februar 2017

Bessere Qualität und mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte

Bundestag beschließt Heil- und Hilfsmittelreform


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Heil- und Hilfsmittelversorgunggesetz (HHVG) beschlossen. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und der zuständige Berichterstatter Roy Kühne:

"Im Hinblick auf die Alterung der Gesellschaft spielen Hilfen zur Prävention und Rehabilitation eine zunehmende Rolle in der Gesundheitsversorgung. Die Heil- und Hilfsmittelreform ist eine Reaktion auf den steigenden Bedarf an Rollstühlen, Hörgeräten oder Schuheinlagen. Das Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Als Erstes wird das veraltete Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und dem medizinisch-technischen Fortschritt angepasst.

Zudem haben wir Qualitätsstandards bei Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung eingeführt. Die Patientenrechte werden darüber hinaus durch Dokumentations- und Informationspflichten des Leistungserbringers gestärkt. Wir haben uns zudem dafür eingesetzt, dass Versicherte künftig zwischen verschiedenen zuzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können. Dies gilt insbesondere bei Versorgungsverträgen, die ausgeschrieben wurden.

Im Heilmittelbereich ist vorgesehen, das System der Preisfindung zwischen den Leistungserbringern und den Gesetzlichen Krankenkassen weiter zu flexibilisieren. Hierfür haben wir die Begrenzung der Grundlohnrate für Heilmittelerbringer über eine Dauer von drei Jahren aufgehoben. Darüber hinaus erproben wir in Modellprojekten eine stärkere Einbindung der Heilmittelerbringer. Diese können zukünftig unter bestimmten Bedingungen über Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten selbst bestimmen. Zu erwähnen ist außerdem die Stärkung der Zentren zur Wundversorgung.

Das neue Gesetz beinhaltet darüber hinaus eine bedeutende Erweiterung des Mutterschutzes. Private Krankenkassen können nun Tarife gestalten, die schwangeren Selbstständigen endlich die finanzielle Absicherung für die Zeit vor und nach der Entbindung ermöglicht. Das HHVG schafft außerdem für Mütter mit Anspruch auf eine gesetzliche Rente einen besseren Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hierfür sollen künftig die Kindererziehungszeiten angerechnet werden."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2017

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