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INNEN/2597: Binninger fordert Einsicht in Klarnamendatei beim Verfassungsschutz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Juli 2012

Binninger fordert Einsicht in Klarnamendatei beim
Verfassungsschutz

Konsequenz aus der Aktenvernichtung



Die Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz, die letztlich einen Bezug zum Nationalsozialistischen Untergrund gehabt haben können, hat eine Diskussion über die Konsequenzen ausgelöst. Dazu erklärt der der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Untersuchungs-Ausschuss Clemens Binninger:

"Die Vernichtung von sieben Akten über V-Leute beim Thüringer Heimatschutz durch einen Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist ein brisanter Vorgang. Er erschwert die Arbeit des Untersuchungs-Ausschusses und kann das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden nachhaltig beschädigen.

Das Einzige, was jetzt zählt, ist eine lückenlose Aufklärung und eine umfassende Transparenz des gesamten Vorgangs. Entscheidend für mögliche Konsequenzen, wird sein, ob diese Akten wichtige Informationen enthalten haben und ob die darin genannten V-Leute einen Bezug zu Mitgliedern des Nationalsozialistischen Untergrund hatten. Es wird dabei auch zu untersuchen sein, ob der Ablauf der zehnjährigen Speicherfrist überhaupt ein Grund für die Löschung hätte sein können. Schließlich ging die Operation "Rennsteig" bis 2003.

Neben einer Rekonstruktion der Inhalte über andere Akten und einer Befragung von Zeugen muss der Untersuchungs-Ausschuss in geeigneter Form Einblick in die Klarnamendatei der V-Leute ermöglicht werden. Nur wenn festgestellt werden kann, auf wen sich die vernichteten Akten tatsächlich beziehen, kann auch die Bedeutung des Vorgangs richtig beurteilt werden. Wir müssen unbedingt eine Vorstellung bekommen, wer die V-Leute tatsächlich waren, die in den Akten beschrieben wurden.

Die Akteneinsicht könnte durch den Ermittlungsbeauftragten des Untersuchungs-Ausschusses, den ehemaligen Richter und Professor Heintschel-Heinegg erfolgen. Eine ähnliche Vorgehensweise war in Thüringen dem dortigen Ermittlungsbeauftragten durch die Landesregierung ermöglicht worden. Aufgrund der Aktenvernichtung ist der Aufklärungsbedarf so groß, dass es mit einem Verweis auf das Geheimhaltungsbedürfnis nicht mehr getan ist.

Rücktrittsforderungen gegenüber dem Präsidenten des Bundesamt für Verfassungsschutz Heinz Fromm sind im Augenblick fehl am Platz. Wir gehen davon aus, dass der Präsident alles tun wird, um den Sachverhalt aufzuklären und den Untersuchungsausschuss umfassend und lückenlos zu informieren."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2012